Gast
Nachtrag:
Im Vertrag steht auch etwas zu den Betriebskosten. Dort ist der 'Hauswart' aufgefuehrt und die Summe der bisherigen Vorauszahlung. Also gemaess Vertrag sind die Kosten fuer den Hausmeister mit der bisherigen Summe abgegolten, so verstehe ich das. In der Abrechnung von 2002 und 2003 tauchten aber keine Kosten fuer den Hausmeister auf - erst jetzt fuer 2004 und wie gesagt gab es bisher auch keinen.
Zitat aus dem Vertrag zu den Betriebskosten:
Leistungsvorbehalt fuer die BK
Ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jaehrlichen BK vereinbart, so erstellt der Vermieter einmal pro Jahr eine Abrechung. Erhoehen sich die BK , so ist der Vermieter berechtigt, die Vorauszahlungen entsprechend neu festzusetzen. Bei einer nach Vertragsschluss eintretenden Erhoehung oder Neueinfuehrung der §4 (Anm: Liste mit den BK-Posten) aufgefuehrten Betriebskosten ist der Vermieter berechtigt, die erhoehten Kosten durch einseitige, schriftliche Erklaerung, in der der Grund fuer die Umlage bezeichnet und erlaeutert wird, neben der Miete und den etwa vereinbarten BK anteilig zu erheben. ...