Rano
Wenn diese damalige Stellungnahme der VM
"weil sie bereits im Jahr 2003 jegliche Investition in die Dachantenne abgelehnt hat und die Neubeschaffung einer Sat-Schüssel oder ähnliches den Mietern überlassen wollte. "[/quote:87460]
in irgendeiner Form nachweisbar ist. Kann man damit und den Aussagen anderer Mieter zweifesfrei nachweisen, daß die Gemeinschaftantennenanlage den Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Habt ihr der Vermieterin den Schaden / Mangel - am besten schriftlich - angezeigt?
Dann seid ihr auf der sicheren Seite, wenn ihr die Zahlung nun verweigert.
Gruß
Ralph
frodo_beutlin
ich hatte sie damals angeschrieben und gebeten etwas mit der Antenne zu machen ... wier hatten dann eine Mieterversammlung (VM war auch da) und haben die Sache mit der Antenne besprochen, bezahlen wollte natürlich keiner was ...
jetzt haben die Mieter alle DVB-T oder Kabel...