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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

wie haben eine Gemeinschaftsantenne, die bereits vor drei jahren bei einem Blitzeinschlag schwer beschädigt wurde, sodaß nur noch sehr eingeschränkter Fernsehempfang möglich war. Im Jahr 2004 kam dann DVB-T und ich habe meinen Fernsehempfang darauf ausgerichtet. (mit eigenen DVB-T Boxen und Zimmerantenne) Die alte Dachantenne hätte amn dafür sowieso nicht nutzen können, da heir Zusatzteile und ein drehen der Antenne auf den neuen Sender notwendig gewesen wäre. Meine Vermeiterin habe ich deswegen gar nicht angesprochen, weil sie bereits im Jahr 2003 jegliche Investition in die Dachantenne abgelehnt hat und die Neubeschaffung einer Sat-Schüssel oder ähnliches den Mietern überlassen wollte.

Jetzt rechnet meine Vermieterin für das Jahr 2005 Nutzungsksoten für die Gemeinschaftsantenne ab?

Ich bin aber nicht gewillt das hinzunehmen, bin ich da im Recht?

2 Kommentare zu „Nebenkosten für defekte/nutzlose Gemeinschaftsantenne?”

Rano Experte!

Wenn diese damalige Stellungnahme der VM
"weil sie bereits im Jahr 2003 jegliche Investition in die Dachantenne abgelehnt hat und die Neubeschaffung einer Sat-Schüssel oder ähnliches den Mietern überlassen wollte. "[/quote:87460]
in irgendeiner Form nachweisbar ist. Kann man damit und den Aussagen anderer Mieter zweifesfrei nachweisen, daß die Gemeinschaftantennenanlage den Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Habt ihr der Vermieterin den Schaden / Mangel - am besten schriftlich - angezeigt?

Dann seid ihr auf der sicheren Seite, wenn ihr die Zahlung nun verweigert.

Gruß
Ralph

frodo_beutlin

ich hatte sie damals angeschrieben und gebeten etwas mit der Antenne zu machen ... wier hatten dann eine Mieterversammlung (VM war auch da) und haben die Sache mit der Antenne besprochen, bezahlen wollte natürlich keiner was ...

jetzt haben die Mieter alle DVB-T oder Kabel...

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