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Gekündigter Mieter haftet für Insolvenzrisiko
Gibt ein Mieter wegen Zahlungsverzugs Anlass zu einer fristlosen Kündigung, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Allerdings trifft den Vermieter dahingehend eine Schadensminderungspflicht, dass er verpflichtet ist, das gekündigte Mietobjekt baldmöglichst weiterzuvermieten.
Stellt sich heraus, dass (auch) der neue Mieter (Ersatzmieter) zahlungsunfähig ist, haftet der ursprüngliche Mieter für den neuerlichen Zahlungsausfall des Vermieters bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit bzw. des Ablaufs der Frist für eine ordentliche Kündigung.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.01.2001
19 U 152/99
ZMR 2001, 528
RdW 2001, 672