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Hotelkosten am Einsatzort als Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtungen am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte absetzbare Werbungskosten darstellen können, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies wurde bei einer im Ausland lebenden Flugbegleiterin bejaht, die zwischen Flügen und während Fortbildungsmaßnahmen am Frankfurter Flughafen regelmäßig im Hotel übernachten musste.
Urteil des BFH vom 05.08.2004
VI R 40/03
Pressemitteilung des BFH