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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ich wohne in einer Wohnung die ich als 4 Zimmer Wohnung gemietet habe.Im Mietvertrag steht jedoch 3 zimmer mit Dachbodenraum.Darüber bin ich allerdings erst gestolpert als mir einer meiner Nachbarn erzählte das ich diesen Dachbodenraum nicht als Wohnraum nutzen dürfte da sich auf dem Dach keine Trittbretter befinden so das die Feuerwehr im Brandfall dort nicht evakuieren könnte.
Nun hatten wir Ende des letzen Jahres also 2006 einen Wasserschaden.
Nachdem sich rausstellte das es sich um ein defektes Rohr handelte das sich im inneren einer Wand befand wurde meine komplette Dusche rausgerissen die Wand aufgestemmt und das Rohr repariert.Allerdings weiß niemand so genau wie lange dieses Rohr defekt war.was ich allerdings weiß ist das der komplette Estrich in meiner Wohnung feucht ist und das Wasser durch den Putz an den Wänden auf ca. einen Meter hochgezogen ist.Die Firma die das feststellte sagte mir das Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssten nachdem der Estrich an mehreren stellen aufgebohrt worden wäre.
Diese Geräte müssten dann etwa drei Wochen UNUNTERBROCHEN laufen.
Mein Vermieter meint allerdings es würde reichen über die schimmeligen Stellen Spezialfarbe zu streichen und somit wäre dann ja alles gut da man ja das Rohr repariert hat.
Das heißt dann also ich schieß mir morgen ein Loch ins Bein und mach mir da ein Pflaster rauf.
Denn was man nicht mehr sieht ist auch nicht mehr da?
Diese Geschichte ist nur der Höhepunkt.Vorher musste ich z.B.mal drei monate auf meine Klingel/Gegensprechanlage/Türöffner verzichten da mein Vermieter der Meinung war meine Kinder hätten diese kaputt gemacht und ich sollte die Kosten dafür tragen.Dazu ist zu sagen ich wohne im zweiten Stockwerk was bedeutet das sobald jemand seinen Besuch telefonisch angemeldet hatte musste jemand runter gehen um zu öffnen.
Ganz zu schweigen von einem meiner Nachbarn der meinen Kindern schläge androht wenn sie sich mal mit seinen Kindern gestritten haben.Fazit ist das ich meine Kinder nicht mehr vor dem Haus spielen lasse um eventuellen Ärger zu vermeiden.
Meine Frage ist nun ob ich die Kündigungsfrist einhalten muß?
Stichwörter: einhalten + kündigungsfrist

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist einhalten?”

Susanne Experte!

Da Deine Situation ziemlich komplex ist, kann ich Dir nur raten, einen Fachanwalt aufzusuchen, um Deine fristlose Kündigung durchzusetzen!

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