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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

durch eine Um/Anbaumaßnahme wird unser Haus um ca. 30-40 m² vergrössert, das bedeutet die Küche wird gänzlich abgerissen und wieder neu aufgebaut und das Wonzimmer wird vergrössert.
Die Bauarbeiten werden vom Vermieter persönlich ausgeführt. Bis jetzt ist uns nur unsere Terasse genommen wurden und einen Teil vom Garten, weil der Bauschutt dort auch gelagert wird.
Das Fundament wurde gegossen und nun beginnen die eigentlichen Maurerarbeiten, welche natürlich auch mit erheblichen Lärm verbunden sind, da die Ziegel teilweise auch geschnitten werden müssen und das mit einer Flex. Der Vermieter ist der Meinung, die Miete erst zu kürzen, wenn uns die Wohnteile (Küche, Wohnzimmer) nicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Zur Zeit sieht es so aus, daß erstmal die Aussenwände im Aussenbereich hochgezogen werden, dann soll das Dach und die Fenster eingebaut werden und zu diesem Zeitpunkt stehen uns die Räumlichkeiten im vollen Umfang nicht mehr zur Verfügung, d.h. die Küchentür wird mit einer Plane abgedeckt und kochen müssen wir bei der Schwiegermutter eine Strasse weiter. Wenn dann die Wonzimmerwand eingerissen wird, steht uns das Wohnzimmer ja auch nicht mehr zur Verfügung. Meine Frage ist nun, kann ich jetzt schon eine Mietminderung anstreben und was in %ten kann ich einbehalten, wenn uns die Räume für eine Zeit von ca. 2 Wochen nicht mehr zur Verfügung stehen?

Dazu möchte ich sagen, daß das Verhältnis zum Vermieter eigentlich sehr gut ist.

Danke für Infos.
Stichwörter: mietminderung + wegen + baumaßnahme

0 Kommentare zu „Mietminderung wegen Baumaßnahme”

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