Frage44 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einer Wohngemeinschaft und habe das Zimmer direkt vom Vermieter der gesamten Wohnung gemietet!!
Nun habe ich gekündigt und möchte aber schon nach zwei Monaten der Kündigung ausziehen, da ich die Vermutung habe, dass mich einer der anderen Mitbewohner bestohlen hat!!
habe gehört, dass die Kündigungsfrist für einzelne Zimmer generell keine 3 Monate beträgt sondern lediglich 1 Monat. Ist dies ein Trugschluss oder kann ich getrost nach den zwei Monaten ohne Folgen ausziehen???