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Lebensmut hat diese Frage gestellt
Hallo.

seit einem Monat habe ich einen neuen Mieter und schon gibt es Zoff.

Vorbemerkung: Ich lag 2 Monate im KKH. Mich rief eine Frau an, die meine Doppelhaushälfte mieten wollte. Ich weiß nicht, was mich da geritten hat, aber ich sagte "Ja", obwohl ich sie nicht kannte- Ich erklärte ihr aber ausführlich, dass die Kaltmiete 510 E betragen würde und sie alle anderen Nebenkosten selbst zu tragen hätte. Das bedeutet, dass sie mir den einzelnen Stellen selbst abrechnen muss. Dieses bestätigte auch der Vormieter. Bei Einzug wurde das Prozedere noch einmal besprochen. Die Mieterin willigte mündlich ein und meldete sich bei Strom und Gas und weiteren Behörden an.

Wenige Tage nach meiner Entlassung lud ich mir einen Mietvertrag aus dem Net, der dann auch unterschrieben wurde.

Leider machte ich auf Grund meiner eingenommenen Medikamente, die mein Bewußtsein deutlich trübten, einen Fehler und übersah den Passus "Individuelle Vereinbarungen". "Der Vermieter übernimmt alle Nebenkosten und werden diese von Ihrem Konto an die jeweiligen Ansprochsteller überweisen". Dann werden die einzelnen Posten aufgezählt". Natürlich mußte es heißen "Mieter"

Offensichtlich hat die Mieterin nun diesen Fehler entdeckt und pocht nun auf die Erstattung aller Nebenkosten, so dass ich unter dem Strich die Miete halbieren müßte. Unter diesen Umständen kann ich das Haus nicht halten, liegt doch der Mietspiegel deutlich über 510 E

Was kann ich da tun? Gibt es ein Gesetz, mit der ich den Fehler wieder ausmerzen kann?

Danke für eine schnelle Hilfe.

Claus

PS
In §2 ist von dem Mietzins und den Nebenkosten die Rede, wobei die monatliche Grundmiete 510 E beträgt.
Im § 3 Miete heißt es bei Mietzins und Nebenkosten:

Die monatliche Grundmiete beträgt 510 E und ist ab Beginn der Mietzeit dem Vermieter zu überweisen.

3 Kommentare zu „Gravierender Fehler im Mietvertrag”

smile30625 Experte! 07.09.2009 09:03

Hallo,

Sie müssten Ihre hinsichtlich der Betriebskosten im Vertrag abgegebene Willenserklärung gegenüber der Mieterin wegen Irrrtums anfechten (per Einwurfeinschreiben).

Falls es hier zum Rechtsstreit kommen sollte, hätten SIe m.E. gute Karten, da sehr gut nachvollziehbar ist, dass es sich hier um einen Irrtum handelt (welcher Vermieter bezahlt die Betriebskosten seines Mieters?) und Sie aufgrund der von Ihnen eingenommenen Medis eine plausible Erklärung für den Irrtum haben.

Viele Grüße
smile

AMAyer Experte! 07.09.2009 09:16

Was Sie tun können?

Beim nächsten mal ohne den Einfluss von Medikamenten und Alkohol den Mietvertrag lesen und unterschreiben! Ich gebe Ihrer Chance auf Anfechtung vor einem ordentlichen Gericht keine Erfolgsaussicht! Da könnte ja jeder VM kommen und nach Einzug der Mieter die Konditionen im Mietvertrag ändern wollen, natürlich zu Gunsten des VM.

AM

Lebensmut 07.09.2009 11:25

Danke für die gegensätzlichen Meinungen.

Zur Klarstellung: Vier Tage vor Unterschrift des Mietvertrages kam ich aus dem KKH. Da ist Antialkoholiker bin, spielt Alk auch keine Rolle.

Die Frau hat gedrängt, weil Ihre Arbeit drei Tage später anfing. Und wer vertraut eigentlich keine Lehrerin, zumal sie das auch immer wieder betonte.

Ich werde den Vertrag anfechten, zumal auch eine Täuschung vorliegt. Während Sie mir bestätigte, dass sie allein wohnt, hat sie beim Wasserwerk zwei Personen angemeldet.

Ich bin inzwischen äußerst gelassen, aber das Vertrauen ist ein für alle mal zerstört.

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