smile30625 07.09.2009 09:03
Hallo,
Sie müssten Ihre hinsichtlich der Betriebskosten im Vertrag abgegebene Willenserklärung gegenüber der Mieterin wegen Irrrtums anfechten (per Einwurfeinschreiben).
Falls es hier zum Rechtsstreit kommen sollte, hätten SIe m.E. gute Karten, da sehr gut nachvollziehbar ist, dass es sich hier um einen Irrtum handelt (welcher Vermieter bezahlt die Betriebskosten seines Mieters?) und Sie aufgrund der von Ihnen eingenommenen Medis eine plausible Erklärung für den Irrtum haben.
Viele Grüße
smile
AMAyer 07.09.2009 09:16
Was Sie tun können?
Beim nächsten mal ohne den Einfluss von Medikamenten und Alkohol den Mietvertrag lesen und unterschreiben! Ich gebe Ihrer Chance auf Anfechtung vor einem ordentlichen Gericht keine Erfolgsaussicht! Da könnte ja jeder VM kommen und nach Einzug der Mieter die Konditionen im Mietvertrag ändern wollen, natürlich zu Gunsten des VM.
AM
Lebensmut 07.09.2009 11:25
Danke für die gegensätzlichen Meinungen.
Zur Klarstellung: Vier Tage vor Unterschrift des Mietvertrages kam ich aus dem KKH. Da ist Antialkoholiker bin, spielt Alk auch keine Rolle.
Die Frau hat gedrängt, weil Ihre Arbeit drei Tage später anfing. Und wer vertraut eigentlich keine Lehrerin, zumal sie das auch immer wieder betonte.
Ich werde den Vertrag anfechten, zumal auch eine Täuschung vorliegt. Während Sie mir bestätigte, dass sie allein wohnt, hat sie beim Wasserwerk zwei Personen angemeldet.
Ich bin inzwischen äußerst gelassen, aber das Vertrauen ist ein für alle mal zerstört.