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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute!

habe seit ca. 1 Monat eine Wohnung in einem Altbau angemietet und bin an sich sehr zufrieden. Leider gibt es noch einige Unstimmigkeiten bei denen ich mir noch nicht so ganz sicher bin.

Punkt 1 ist die Heizanlage.
Diese wird von 7 bis 23 Uhr betrieben, meine ich nicht mal gelesen zu haben dass diese 6 von 24 Uhr heizen muss? Ich muss an einigen Tagen in der Woche gegen 6 Uhr aufstehen, da ists nicht so angenehm wenn die Wohnung schön kalt ist.
Zudem verfügen meine beiden Zimmer jeweils über einen Heizkörper, das Badezimmer allerdings nur über einen strombetriebenen Heizlüfter. Laut Mietvertrag müssen ja alle Zimmer die über heiztechn. Vorrichtungen verfügen, geheizt werden. Dafür zahle ich ja auch meine monatlichen Heizkosten. Jetzt ist aber der Heizlüfter an meinem Stromzähler angeschlosse. Kann ich verlangen dass der Heizlüfter a) mit Zeitschaltuhr ausgestattet wird, damit das Bad morgens warm ist und b) an einen separaten Zähler angeklemmt wird bzw. mir der Verbrauch des Heizlüfters monatl. mit der Miete verrechnet wird?

Punkt 2 Warmwasser
Derzeit befindet sich ein 16 Jaher alter Durchlauferhitzer im Badezimmer und sorgt zum einen für regen Funkenschlag beim Ein- und Ausschalten und für extreme Schwankungen zwischen heißem und kaltem Wasser. Duschen kann ich nicht unter 15 - 25 Minuten, da das Wasser quasi alle 30 Sekunden nach einer kurrzeitig für den Körper erträglichen Wassertemperatur entweder eiskalt oder extrem heiß aus der Dusche fließt. Ist das noch ein zumutbarer Zustand oder berechtigt das zur Mietminderung? Nun steht auch der Tausch des Gerätes an, die Vermieterin will unebingt einen hydraulischen Durchlauferhitzer einbauen, mit dem die gleiche Problematik besteht (obwohl sie vorher schon dem einbau eines elektronischen mündl. zugestimmt hatte). Der Heizungsinstallateur empfahl ihr einen hydraulischen, jeder andere den ich kontaktiert hatte bzw. das Werk von Stiebel Eltron meinte um Gottes Willen, wenn Austausch, dann elektronisch. Zudem wären mit einem elekronischen Durchlauferhitzer ja auch die Probleme mit der schwankenden Wassertemperatur behoben und ich kann morgens wieder etwas länger schlafen und in 5 Minuten duschen.

Punkt 3 Schimmel
Nach anfänglichem Generalanstrich und Ausspachtelung einiger Schäden in der Wand, treten nun an einigen Stellen dunkle und gelblich gefärbte Stellen hervor. Für mich sieht das aus wie Schimmel, zumal schon hinter einer entfernten Steckdose großflächig Schimmel angefallen war, welcher auf mein Drängen hin entfernt wurde. Die oben erwähnten schimmeligen Stellen sind nun erst im Laufe der letzten 1,5 Wochen durch die Farbschicht gedrungen. Muss die Vermieterin den Schaden schnellstmöglich beheben oder könnte sie mir hier auch die Wohnung kündigen?`

Vielen dank und einen schönen Sonntag !

Juiian83
Stichwörter: heizanlage + schimmel + warmwasser

1 Kommentar zu „Warmwasser / Heizanlage / Schimmel”

Aspergillus aktiver Benutzer

Sie haben mit Ihrem Mietvertrag einen Anspruch auf vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache. Teilen Sie Ihrer Vermieterin den Schimmelbefall schriftlich mit und bitten Sie um ordnungsgemäße Wiederherstellung der Mietsache. In Ihrem Anschreiben sollten Sie eine Frist nennen bis wann der Schaden zu beseitigen ist. Eine Frist von maximal 14 Tg. ist angemessen.

MfG, Aspergillus

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