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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgendes Problem:
Meine Schwiegermutter lebt alleine in eine 4 Zimmer Wohnung die vom Sozialamt bezahlt wird.
Sie hat nun vom Sozialamt ein Schreiben bekommen, dass sie die Wohnung in 6 Monaten räumen muss, da diese zu groß und zu teuer für eine Person alleine sei.
Da dies auch meiner Meinung nach berechtigt ist, ergibt sich allerdings ein kleines Problem.

Sie hat einen Mietvertrag wo unter Kündigungsfrist folgendes steht:
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.[/b:cf01b]
Sie wohnt nun aber schon über 20 Jahre in dieser Wohnung.

1. Das Sozialamt sagt, dass sie innerhalb 6 Monaten dort ausziehen muss.
2. Der Vermieter sagt, sie hätte 9 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenn dies wirklich so sein sollte, müßte das Sozialamt ja die 9 Monate noch bezahlen.
Aber die Frage die ich habe ist, hat der Vermieter Recht mit der 9 monatigen Kündigungsfrist ?[/b:cf01b]

Desweiteren kam der Brief vom Sozialamt schon vor ca. 4-5 Wochen, und die Wohnung ist immer noch nicht gekündigt worden.

Die Familienangehörigen vor Ort (ich wohne leider ca. 500 km) entfernt, sagten nur das sie das neue Mietrecht das im August kommen soll abwarten wollen.
Das heißt, sie wollen weder die jetzige Wohnung kündigen, noch ausschau nach einer neuen Wohnung halten.

Ich denke das ist keine so gute Idee.

Danke und Grüße

Razer
Stichwörter: kündigungszeit

1 Kommentar zu „Kündigungszeit”

Obelixle

Hallo Laut BGH Entscheidung dieser Woche haben auch Mietverträge die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, die neuen Kündigungsfristen. Am besten mal unter http://www.bundesgerichtshof http://www.bundesgerichtshof.de <!-- w --> das Urteil bzw die Pressemitteilung davon durchlesen

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