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Katzen
Unbenutzbarkeit eines Balkons wegen sechs bis acht herumstreunenden Katzen, die von Nachbarn angelockt werden und die Wäsche und Blumenkästen beschmutzen und einen unangenehmen Geruch verbreiten.
AG Bonn, Urteil vom 27.11.1985 - 5 C 175/85, NJW 1996, S. 1114 = WM 1986, S. 212.
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