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habibica hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wende mich auf Euch mit einer Frage - ich bin nicht Deutsch, daher kenne ich mit diesen Sachen nicht aus.

Ich miete eine Wohnung die gross genug ist für eine Famillie. Daher habe ich schon seit Jahren immer einen Untermieter, mit dem ich mir die Wohnung teile. Vor kurzem musste ich einen neuen suchen. Eine bestimmte Person hat mir ganz gut gefallen und ich habe der Person per Email dann nachträglich gesagt, "wenn sie noch Interesse hat, kann sie einziehen". Weil die Person in dieser Zeit im Ausland war, konnten wir leider alles nur Per Mail besprechen. Es kam so weit dass ich dieser Person den Draft zu den Untermietervertrag geschickt habe – sie wollte dass wir den Ändern im Sinne dass die Kündigungsfrist auf 1 Monat gesenkt wird. Ich habe zugesagt. Danach hat sie den Vertrag unterschrieben und mir die elektronische Version von dem Unterschriebenen Vertrag zugeschickt per Mail.
Sie hat auch gesagt sie kann mir die Miete und die Kaution bis zum 30.06 nicht zahlen. Ich bin aber ab 29.06 schon im Urlaub und komme erst Ende Juli wieder. Daher müsste ich Ihr die Schlüssel schon zuvor geben, bevor sie mir Geld überhaupt gibt. Ich habe zuerst zugesagt (per Mail) – aber dann später habe ich mich dran erinnert dass das eigentlich aus praktischen Gründen nicht geht, da ich nicht eine Unbekannte Person in die Wohnung lassen kann und ihr alles geben kann, ohne einen Zent von Ihr zuvor bekommen zu haben. Obwohl sie mir per Email versichert hat sie wird alles am 30.06 auf mein Konto überweisen.
Ich habe ihr zurück geschrieben ich habe meine Meinung geändert – ich habe echt vergessen dass ich am 29.06 schon weg bin, aber ich bräuchte am 28.06 mindestens die Miete auf dem Konto damit sie die Schlüssel zu der Wohnung bekommt (die Kaution kann sie mir gerne am 30.06 zukommen lassen). Den Vertrag die sie mir unterschrieben Elektronisch zugeschickt hat, habe ich in dieser Zeit bis jetzt nicht unterschrieben und ihr auch nicht wieder zugeschickt.
Jetzt schreibt sie mir zurück – sie kann mir nichts vor dem 30.06 bezahlen, ich habe schon zugesagt sie kann am 30.06 zahlen und ich soll es mir gründlich überlegen, ob ich meine Meinung ändern möchte, denn ich würde meinen eigenen Worten zuvor wiedersprechen und sie hätte schon allen anderen Wohnungen abgesagt. Das ich es mir gründlich überlegen soll hat sie mir zweimal in der Mail geschrieben.

Meine Frage ist – das einzige was zwischen uns besteht ist die Korrespondenz in der Mail. Ich habe noch nichts unterschrieben und sie hat noch nichts überwiesen und sie ist auch noch nicht eingezogen. Sie ist im Mietverein. Frage ist – was passiert wenn ich jetzt doch sage, ich habe es mir anders überlegt? Ich kann doch nicht jemanden in die Wohnung lassen ohne das er was gezahlt hat und nur anhand der Emails? Kann sie mich vor Gericht ziehen? Was soll ich tun?

3 Kommentare zu „Künftiger Untermieter droht schon vor dem Einzug? Kann er mich vor Gericht ziehen?”

forsetis Experte! 21.06.2017 18:21

In Deutschland ist es üblich und so auch vom Gesetzgeber gewollt, dass ein neuer Mieter erst die Schlüssel zur Wohnung erhält, wenn die erste Miete bezahlt ist. Da eine Kaution in 3 Teilen abgezahlt werden kann, sollte auch das este Drittel bezahlt werden.

Da der Bezug der Wohnung (des Zimmers) von einem Mietvertrag abhängig ist, hier wurde ja kein mündlicher Vertrag abgeschlossen, hat der "Mieter" nichts in der Hand, um Forderungen übers Gericht zu stellen.

Leo1 Experte! 01.07.2017 22:38

Ich kenne es leider anders. Die Miete ist bis 3.Werktag eines Monats an den VM zu überweisen, was zur Folge hätte, dass die Miete möglicherweise erst am 4.5.des Monats beim VM wäre. Im Mietvertrag steht m.E. nicht, dass die erste Monatsmiete bereits mit der Schlüsselübergabe zu erfolgen hätte, also bei Einzug,
i.d.R. am 1. des Monats.Sollten nun die Schlüssel am 1.d.M. nicht übergeben werden, könnte es sein, der M. erzwingt die Wohnungsschlüssel durch "Einstweilige Verfügung" beim Amtsgericht.

KunzeHohenthann 28.07.2017 17:10

Da du den Vertrag nicht unterschrieben zurück geschickt hast, hat die Person nichts in der Hand.

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