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AnnaBo hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einen Untermietsvertrag seit 1998 mit dem Hauptmieter. Ebenso bin ich im Besitz eines Schreibens seit 1998, daß ich als Lebenspartnerin dort wohnen kann. Nach nun dem 3 Wechsel des Eigentümers habe ich am Samstag (25.4.09) vom neuen Eigentümer ein Einschreiben erhalten, dass er nur dieses Schreiben vorliegen hat und um die offizielle Form zu wahren er mir schon mitteilt, dass er gegen eine Vertragsübernahme ist. Die letzten Eigentümer schrieben mich mehrfach als Hauptmieterin an, aber nutzt mir das was?
Und b) der neue Hausbesitzer ist echt okay.
Welches offizielle Recht hab ich allgemein? Ich dachte mal gehört zu haben, dass wenn der Hauptmieter nicht sagt,daß er auszog, ich noch dort wohne, es kein Okay darüber gibt, ich fristlos kündbar bin. Fristlos heißt hier was? Hab ich ein Recht? Oh jeh, ich hab einen 5 jährigen Sohn.. Wenn er mit mir einen neuen vertrag machen würde, weil.... er mich tatsächlich auch okay findet, wie hoch darf er die Miete erhöhen? Und sollte ich das riskieren?
Bitte antwortet mir schnell
P.S. Bin auch im Mieterverein, aber heut ist ja Sonntag und ich bin etwas nervös...
Danke Anna

1 Kommentar zu „Ohne Mietvertrag...Lebenspartnerin”

AnnaBo 27.04.2009 09:28

Ich fänds so hilfreich, wenn mir jemand antworten könnte..
Bitte

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