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Mepe hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind vor kurzen in einem Wohnkomplex mit vier Etagen gezogen. Laut Wohnungsinserat sollte unsere Wohnung eine Dachgeschosswohnung sein. Was uns nicht gesagt wurde ist, dass eine Familie mit zwei kleinen Kindern in einer Maisonettewohnung "um" uns wohnt. D.h. die Kinderzimmer sind über unser Schlaf- und Wohnzimmer. Man hört wirklich jeden Fußtritt (von Kindern und Eltern). Die Nachbarn sind leider sehr uneinsichtig uns in irgendeiner Form entgegenzukommen.
Was kann man tun. Wenn wir aber ausziehen sollten, könnten wir dann die gezahlte Mietprovision zurückverlangen, weil die Wohnungsbeschreibung nicht ganz der Wahrheit entsprach (DG Wohnung)? Was kann man gegen den Lärm unternehmen?
Vielen Dank!
Stichwörter: lrm + provision

2 Kommentare zu „Lärm, was tun? Mietprovision zurückfordern?”

AMAyer Experte! 02.09.2008 08:11

Da haben Sie eine schwierige Situation. Die Whg haben Sie vor Mietbeginn besichtigt, also gemietet wie gesehen.

Mit den Nachbarn könenn Sie nicht reden. Hier können Sie nur ein Lärmprotokoll führen über einen längeren Zeitraum und dies dem VM vorlegen. Dann muss dieser eigentlich aktiv werden.

Aber wenn es wirklich so schlimm ist, dann ziehen aus. Kündigen Sie ordnungsgemäß und gut ist es. Alles andere kostet nur Zeit, Geld & Nerven.

Andreas Mayer

Islalita 03.09.2008 09:58

Wie alt seit ihr?? Der Lärm von Kindern kann man nicht abschalten und das ist auch gut so. Wo kämen wir denn hin wenn man seinen Kindern verbietet zu spielen nur damit die Nachbarn ihre Ruhe haben. Sollen sie auf Samtpfoten durch die Wohnung laufen? Also bitte etwas mehr Tolleranz! Kinder schlafen auch und spielen nicht den ganzen Tag von morgens bis abends fange. Also bitte!! Solsche Nachbarn wie ihr gibt es leider schon mehr als genug.

Entschuldigung wenn ich etwas agresiv war aber da geht mir wirklich der Hut hoch. Ich spreche aus Erfahrung.

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