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LAG Schleswig Holstein "Beleidigung im Internet" (Az.: 2 Sa 330/9
Der Kläger hatte im Internet unter der Bezeichnung "News der Woche" beleidigenden Behauptungen über seinen Arbeitgeber verbreitet. Der Arbeitgeber hat ihm daraufhin gekündigt. Der klagende Arbeitnehmer berief sich auf sein Recht auf freie Meinungsäuberung. Das LAG Schleswig Holstein war mit dem ArbG Elmshorn der Meinung, dab die Kündigung zu Recht erfolgte. Das Recht auf freie Meinungsäuberung findet seine Schranken in den Grundregeln des Arbeitsverhältnisses. Durch öffentliche Äuberungen darf der Betriebsfrieden nicht konkret gestört werden.
Urteil vom 04. November 1998