Balkonexperte 27.06.2010 19:48
Da das Mietrecht individuelle Vereinbarungen nicht verneint, haben Sie einen Vertrag unterschrieben, den es jetzt von Ihnen zu erfüllen gilt. Mit anderen Worten, es ist Ihr Verhandlungs(un)geschick, solche Klauseln nicht einzugehen.
Diese Nebenabsprachen sind durchaus üblich und auch erlaubt.
edy 27.06.2010 19:49
Hallo Delorik,
Wenn ihr das so vereinbart habt und du
den MV unterschrieben hast,dann ist das
zulässig.
Du hättest ja verlangen können:nur wenn
der Boden o.k. ist dann nehme ich die
Wohnung.
lg
edy
Delorik 27.06.2010 20:08
Danke erstmal für die Antworten! Klingt ja leider nicht so gut, aber gut, das Verlegen wird nicht das Problem sein. Der Boden muss vorher unbedingt "ausgebessert" werden,s so das ein vernünftiges verlegen das Laminates möglich ist.
Ich gehe davon aus, dass die Bodenbegradigung nicht rechtzeitig zum offiziellen Mietbeginn fertig wird sein wird.
Da wir diesen Raum unbedingt brauchen werden wir vorher nicht einziehen können. Mietbeginn ist der 01.08. - bis dahin muss der Vermieter doch rein rechtlich gesehen seinen Verpflichtungen (Nebenvereinbarungen) nachgekommen sein?!
Gruß
Balkonexperte 28.06.2010 08:57
Richtig!
Kann der Vermieter die Wohnung zum Termin nicht vertragsgemäß (vorbereitet für die Verlegung des Laminats) übergeben, dann dürfte ein wesentlicher Teil dieses Mietvertrages nicht erfüllt sein:
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.