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Delorik hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Meine kleine Familie und ich haben nun endlich eine passende Wohnung gefunden und den Mietvertrag auch schon unterschrieben. Umgezogen wird im August... Im Mitvertrag wurden noch Nebenabsprachen getroffen.

Folgender Sachverhalt: Im derzeitigen Wohnzimmer ist Laminat verlegt. Dieses Laminat ist abgesackt und nicht mehr ebenerdig (evtl Fundamentriss). Im Mietvertrag wurde festgehalten das in Absprache mit dem Vermieter der Boden vorher geprüft wird und Laminat auf seine Kosten besorgt wird. FÜR DIE VERLEGUNG sind wir Zuständig. Ist sowas überhaupt zulässig?
Wir können nichts für den Schaden und angeblich wird die Wohnung renoviert übergeben. Ich habe irgendwo gelesen das wir die Verlegekosten rein rechtlich gar nicht zu tragen haben?!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke schonmal für mögliche Antworten.

Gruß

4 Kommentare zu „Laminatverlegung selber zu zahlen? ”

Balkonexperte Experte! 27.06.2010 19:48

Da das Mietrecht individuelle Vereinbarungen nicht verneint, haben Sie einen Vertrag unterschrieben, den es jetzt von Ihnen zu erfüllen gilt. Mit anderen Worten, es ist Ihr Verhandlungs(un)geschick, solche Klauseln nicht einzugehen.

Diese Nebenabsprachen sind durchaus üblich und auch erlaubt.

edy Experte! 27.06.2010 19:49

Hallo Delorik,
Wenn ihr das so vereinbart habt und du
den MV unterschrieben hast,dann ist das
zulässig.

Du hättest ja verlangen können:nur wenn
der Boden o.k. ist dann nehme ich die
Wohnung.

lg
edy

Delorik 27.06.2010 20:08

Danke erstmal für die Antworten! Klingt ja leider nicht so gut, aber gut, das Verlegen wird nicht das Problem sein. Der Boden muss vorher unbedingt "ausgebessert" werden,s so das ein vernünftiges verlegen das Laminates möglich ist.
Ich gehe davon aus, dass die Bodenbegradigung nicht rechtzeitig zum offiziellen Mietbeginn fertig wird sein wird.
Da wir diesen Raum unbedingt brauchen werden wir vorher nicht einziehen können. Mietbeginn ist der 01.08. - bis dahin muss der Vermieter doch rein rechtlich gesehen seinen Verpflichtungen (Nebenvereinbarungen) nachgekommen sein?!

Gruß

Balkonexperte Experte! 28.06.2010 08:57

Richtig!

Kann der Vermieter die Wohnung zum Termin nicht vertragsgemäß (vorbereitet für die Verlegung des Laminats) übergeben, dann dürfte ein wesentlicher Teil dieses Mietvertrages nicht erfüllt sein:

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


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