fin
Ein Vermieter muß auch den Erhalt einer Kündigung nicht bestätigen. Dazu reicht Ihre Absendung. Wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein versendet haben, so muß Ihnen aber der Rückschein gesendet werden. Da er bis dato noch nicht da ist gehe ich davon aus dass er bei der Post liegt, weil niemand angetroffen wurde. Er liegt dort bis zur Abholung.
Bei Annahmeverweigerung wäre er an Sie zurück gegangen.
Als Beleg für die Absendung gilt Ihr Abschnitt über das Einschreiben der Post. Das dürfen Sie natürlich nicht verlieren.
Rano
Das stimmt so leider nicht.
Wurde niemand angetroffen, so erhielt die Hausverwaltung eine Benachrichtigungskarte vom Briefträger.
Danach liegt die Sendung noch einige Tage auf dem Zustellpostamt zur Abholung bereit (ich glaube, etwa eine Woche). Danach kommt der Brief als 'unzustellbar' zurück.
Über den aktuellen Status kann man sich aber doch bei der Post unter
<!-- m --> https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendung/index.do?local=de&init=true">https://www.deutschepost.de/sendungssta ... &init=true <!-- m -->
online ansehen!
Meines Wissens kann sich eine Firma (anders als ein einzelne Person) nicht darauf berufen, dass z.B. aus Urlaubsgründen 'niemand da' war. Hier wird stets ein Postempfangsbevollmächtigter vorausgesetzt.
Dumm wäre nur, wenn ihr das Einschreiben-Eigenhändig an eine bestimmte Person dort gerichtet habt. Dann kann eine Urlaubsabwesenheit eines einzelnen in der Tat eine Unzustellbarkeit zur Folge haben.
Gruß
Ralph
jojona
Hallo erst mal,
mittlerweile habe ich von der Hausverwaltung den Rückschein erhalten, und gleichzeitig ein Schreiben, in dem steht, das wegen Urlaubszeit eine Woche keiner da war.
Soweit so gut. Nun habe ich aber nochmal eine Frage :
In Ihrem Schreiben steht lediglich, das ca 14 Tage vor Ausszug zwecks Wohnungsabnahme ein Termin gemacht werden soll.
In meinem jetzigen Mietvertrag steht drin, das wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Dies war vor 4 1/2 Jahren.
Müssen wir denn die Wohnung nun renovieren ? Normalerweise ja nicht, und wenn die Hausverwaltung dies verlangt hätte, hätte Sie ja dies wahrscheinlich in Ihrem Schreiben erwähnen müssen, oder ???
Susanne
Ob und wie renoviert werden muss, ist im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen vereinbart. Dabei ist es irrelevant, wie die Wohnung übernommen wurde.