Susanne
Grundsätzlich muss der Vermieter nur auswechseln, was kaputt ist. Ein Teppich mittlerer Qualität hat i.d.R. eine Haltbarkeit von 10 Jahren.
Demnach muss der Vermieter Ihnen keinen neuen Teppich legen- im Gegenteil, er hätte sogar Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie ausziehen und der Teppich wäre dann noch keine 10 Jahre alt, aber nicht mehr weiterzuvermieten.
Inwiefern Sie einen anderen Bodenbelag bevorzugen und den auch in Eigenregie verlegen würden, kann mit dem Vermieter abgesprochen werden. Dabei sollte alles schriftlich fixiert werden, auch was im Falle eines Auszugs passiert.