Ulrich1 03.08.2014 11:40
Im Mietvertrag steht.
"Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der Höhe von 150,00 €."
Gilt das auch für die Gemeinschaftsräume wie den Waschkeller?
JaninaRabold 04.08.2014 11:45
Hallo,
Kleinrapaturen können meist problemlos auf den Mieter umgelegt werden.
Eigentlich hat dein Vermieter, oder ein Beauftragter deines Vermieters, die Reparaturen auszuführen. Allerdings kann er dann die Arbeitszeit, Fahrtkosten, ect. auf die Mieter umlegen...
Mein Tipp: nehm dass mit den 25,-€ hin. Selbst durch zwei Mietparteien geteilt wird´s teurer.
Sorry
forsetis 05.08.2014 11:49
Genau so wenig wie die Mieter für die Beleuchtung am Haus zuständig sind, trifft das auch auf Leuchtmittel im Haus in Gemeinschaftsräumen (Waschküche, Kellergang, etc.) zu. Hier von der Kleinreparaturregelung zu sprechen zeigt, dass diese Personen von dieser Klausel Null Ahnung haben.
http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html
Aber woher der Preis von 25,- Euro für 2 Leuchtstoffröhren herkommt, wundert mich. In dieser Preisklasse sind nämlich nur spezielle Tageslicht- oder Pflanzenleuchten angesiedelt.
Ulrich1 06.08.2014 19:39
Danke für die Antworten.
Ja es sind spezielle Röhren gegen Feuchtigkeit, die Dichtungen und der Starter sind auch mit eingerechnet