Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

für mich schwierige Frage:
Es geht nochmal um den Begriff EINLIEGERWOHNUNG.
Mir wurde eine Einliegerwohnung(????) gekündigt, dies geht auch ohne Angabe von Gründen.

Nun jedoch scheint mir, dass diese Wohung als Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen ist (Grund: Käufer des Hauses behauptet, vor Ablauf von 3 jahren nicht kündigen zu können).

Jetzt stellt sich mir die entscheidende Frage, ob eine Eigentumswohnung auch gleichzeitig Einliegerwohnung sein kann???????????????
Oder ob sich das ausschliesst.

Wenn ja, so hätte ich u.U. Möglichkeit, an meiner Kündigung was zu machen, weil es sich dann doch nicht um eine Einliegerwohnung handelte.

Nur JA oder NEIN....

Danke für eine Auskunft!

Gruss Ulli

1 Kommentar zu „Einliegerwohnung oder / und Eigentumswohnung????”

Gast Experte!

also dem Begriff nach handelt es sich bei einer Einliegerwohnung um einen seperaten Wohnraum, der in einem Wohngebäude liegt, das ansonsten vom Eigentümer bewohnt wird.

Wenn laut Grundbuch die von dir bewohnten Räumlichkeiten einen anderen Eigentümer haben als der Rest des Gebäudes kann es sich also nicht um eine Einliegrwohnung handeln.

Zur Klärung: Wer hat den den Mietvertrag mit dir unterzeichnet, bzw. wer ist als Vermieter dort eingetragen?
Eigentlich müsste es ja jemand anderes als der Eigentümer des Rest-Gebäudes sein. Wenn dem so ist bist du wohl auf der sicheren Seite. Dann is nix mit Einliegerwohnung!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.