Gast
also dem Begriff nach handelt es sich bei einer Einliegerwohnung um einen seperaten Wohnraum, der in einem Wohngebäude liegt, das ansonsten vom Eigentümer bewohnt wird.
Wenn laut Grundbuch die von dir bewohnten Räumlichkeiten einen anderen Eigentümer haben als der Rest des Gebäudes kann es sich also nicht um eine Einliegrwohnung handeln.
Zur Klärung: Wer hat den den Mietvertrag mit dir unterzeichnet, bzw. wer ist als Vermieter dort eingetragen?
Eigentlich müsste es ja jemand anderes als der Eigentümer des Rest-Gebäudes sein. Wenn dem so ist bist du wohl auf der sicheren Seite. Dann is nix mit Einliegerwohnung!