Gast
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
Ich habe in einer Mietwohung vom 01.02.2001-28.02.2003 gewohnt.
Für das Jahr 2001 und 2002 wurden keine Nebenkostenabrechnungen erstellt (zumindest habe ich nichts erhalten).
Nach meinem Auszug habe ich für die zwei Monate in denen ich 2003 noch in der Wohnung gewohnt habe eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung von ~130€ erhalten.
Ich habe Einspruch erhoben und nur einen anteiligen Betrag überwiesen, weil mir die Abrechnung fehlerhaft erschien.
Daraufhin gab es einen kurzen Schriftwechsel mit der ehemaligen Vermieterin, in der sie auf meine Berechnung einging.
Ich habe weder Zahlungserinnerungen, noch Mahnungen erhalten.
Nun bekomme ich heute ein Einschreiben/Rückschein, indem ich aufgefordert werde ~500€ zu bezahlen (2. Mahnung).
Dieser Betrag setzt sich aus der Differenz der "aktuellen" Nebenkostenabrechnung von 2003 (was okay ist), sowie aus der Nebenkostenabrechnung von 2002 (460€ Nachzahlung, wie gesagt, nie eine Abrechnung erhalten, geschweige denn eine Zahlungserinnerung oder dergleichen) und der von mir versäumten Staffelmieterhöhung aus dem Jahr 2003 für den Februar. (8€, auch okay)
Wie gesagt, eine erste Mahnung, Zahlungserinnerung oder einen Hinweis aus dem letzten Schriftwechsel, dass noch Zahlungen aus den vorhergegangenen Jahren offen sind habe ich nie erhalten.
Meine Frage nun, ob die Vermieterin einfach so nach drei Jahren einen Betrag x als Nebenkostennachzahlung einfordern kann und wie ich mich hier am besten verhalten ?
Nach einiger internetrecherche habe ich nun auch was über Verjährung gelesen. Wären die 460€ aus 2002 nicht schon verjährt ?
Wie sieht das mit der 2. Mahnung (und androhung auf Mahnbescheid) aus ?
Wie gesagt, niemals ne Mahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten...nun soll ich bis zum 31.8. zahlen....
Wäre es am besten zum Rechtsanwalt zu gehen ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Nicole[/quote:64dfe]
ein kleiner rechtsschreibteufel war drin, ich meinte natürlich immer das jahr 2003 und nicht 2004
Susanne
Hast Du eine Rechtschutz, dann geh zum Anwalt.
1. Für 2002: die Abrechnung hätte bis zum 31.12.2003 bei Dir eintreffen müssen-
2. bei einer Nachzahlung von 130€ für 2 Monate hätte ich auch Einspruch erhoben. Wie kam es zu dieser Nachzahlung und weswegen wurde Einspruch erhoben??? Offensichtlich hat der VM die NK-Vorauszahlung zu niedrig angesetzt ?
3. die Forderung aus 2002 wäre erst nach dem 31.12.2006 verjährt (da nach Abrechnung in 2003 fällig, 3 Jahre Verjährungsfrist ab dem Jahr, in dem sie entsteht)
Ich würde einen Brief an die VM schreiben:
Die Frist für die Zustellung[/b:bb497] der Abrechnung aus 2002 ist nach §556 Abs. 3 BGB mit dem 31.12.2003 abgelaufen, daher käme Ihre Forderung zu spät. Hätte eine Abrechnung einen so hohen Nachzahlungsbetrag ergeben, musst man sich doch sehr wundern, dass bis jetzt die fehlende Nachzahlung nicht aufgefallen ist. Weiterhin hätte eine nach § 560 Abs. 4 vermieterseitige Pflicht bestanden, die Vorauszahlungen aufgrund der Abrechnung mind. um 38 € monatl. anzupassen. Dies und eine fehlende Abrechnung aus 2001 könnte ein Anhaltspunkt sein, dass die Abrechnung vorher (bis spät. 31.12.05) nicht existierte. Die Nachzahlung aus 2003 wäre auch noch nicht geklärt, den unstrittigen Betrag hättest Du überwiesen. Die 8 Euro Staffelmieterhöhung wären unstrittig und würden sofort überwiesen.
Für Dich zur Info: eine Abrechnung ist mit Zugang bzw. angegebenen Zahlungsziel fällig, daher ist hier keine Mahnung nötig. Miete ist ein Dauerschuldverhältnis, auch hier ist keine Mahnung nötig. Für die Abrechnung aus 2002 fehlt der Zugang und damit die Fälligkeit.
Erfolgt ein Mahnbescheid, innerhalb der Frist (14 Tage) widersprechen!
Gast
Hallo Susanne,
vielen Dank für Deine informative Antwort.
Habe gerade einen Termin beim Anwalt für Freitag gemacht (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden).
Was passiert, wenn die Vermieterin behauptet die Nebenkostenabrechnungen für 2001 und 2002 erstellt und mir zugeschickt zu haben ? Wer ist in der Beweispflicht ?
Ich habe nichts erhalten.....bei der Nebenkostenabrechnung für 2003 habe ich mich ja auch umeghend gemeldet und gezahlt.
Viele Grüße
Nicole
Susanne
Hallo Nicole,
je nachdem, muss sie das vor Gericht beweisen. Frag doch mal Deine alten Nachbarn, ob sie eine bekommen haben.....