saro77 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
wir sind Mieter in einem EFH und tragen alle laufenden Betriebskosten bei Entstehen selber. Eine Betriebskostenabrechung gibt es nur für das Einzugsjahr in dem anteilig die Kosten verrechnet werden mussten.
Nun haben wir unseren Mietvertrag zum 31.05.09 gekündigt und jetzt kam von unseren noch Vermietern der Hinweis das in 06/09 ja die Wartung der Öltanks fällig sei.
Die letzte Wartung war im Jahr 2004.
Zum einen ist es ja sehr umstritten ob diese Öltankreinigung auf den Mieter umgelegt werden darf, oder?
Zum anderen denke ich das mein Vermieter die Kosten aus 2004 jährlich auf mich hätte umlegen dürfen, aber doch nicht die jetzt entstehenden Kosten für die Wartung 2009 - 20014 ?
Sind diese Kosten zulässig und falls ja wie umlegbar? Kann mein Vermieter die Kosten in einer Summe nachträglich von mir verlangen?
Besten Dank für die Antwort im voraus,
schöne Grüße
Saro77