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kevin1 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mich gerade hier angemeldet und hoffe, dass mir evtl. jemand helfen kann.

Es geht um folgendes:
Ich bin zum 1.2.08 in ein 4 Parteienhaus gezogen, Erdgeschoss. Die Wohnung, die ich bewohne ist die einzige, die vermietet wird. Alle anderen werden von den Eigentümern bewohnt.

Mein Garten u Terasse geht zur Straße hin und von den Seiten ist es Vorbeifahrenden oder -gehenden möglich, sowohl in meinen Garten als auch in mein WOhnzimmer zu gucken.

Die Seiten sind nur durch einen normalen Zaun (etwa Brusthöhe bei normal gewachsenen)und etwa 50 cm hohe "Büsche" geschützt.
Jetzt wollte ich zum Wochenende einen Bambus-Sichtschutz an die Seiten anbringen, damit mir eben nicht mehr ins Wohnzimmer geguckt werden kann.

Nun sagte mir die Partei über mir, dass ich das wieder abmachen muss, da die Eigentümergemeinschaft dies so beschlossen hat...es würde wohl die Optik "zerstören" (was aber absoluter Schwachsinn ist).

Meine Frage ist jetzt ob das erlaubt ist.
Schließlich ist es ja mein angemietete Garten u ich möchte verhindern, dass mir JEDER der an dem Haus vorbei geht, ins Wohnzimmer schauen kann.
Anmerken muss ich noch, dass meine Vermieterin absolut einverstanden damit wäre, wenn ich den Sichtschutz anbringe!

Vielen Dank schon mal!!!!

3 Kommentare zu „Sichtschutz”

Susanne Experte!

Wäre? Also gar nicht erst gefragt?
Fakt ist, wenn durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde, dass dies nicht erlaubt ist, dann ist das so. Allerdings muss die Eigentümergemeinschaft Deine Vermieterin darauf aufmerksam machen und die dann Dich. Solange kannst Du ja warten. Du hast einen Vertrag mit Deiner Vm und nicht mit den anderen Eigentümern. Die muss sich allerdings an gefaßte Beschlüsse halten und Dir diesen Sichtschutz verbieten.

kevin1

Wäre? Nein ,ist....

Für sie ist es kein Problem, dass ich Ihn anbringe!!!!

Wenn ich das richtig verstehe, muss sich die Vermieterin an diesen Beschluss halten (obwohl er verfasst wurde, bevor sie Eigentümerin der Wohnung wurde)oder kann sie mir erlauben, den Schutz (es ist nur eine kleine Bambusvorrichtung)anzubringen?

Susanne Experte!

Ich bin bei WEG Recht nicht so sicher, aber ich denke, dass sie sich an den Beschluß halten muss. Dafür muss sich aber erst einmal jmd. beschweren, und zwar nicht bei Dir, sondern bei Ihr.
Lass mal, das dauert bekanntlich seine Zeit.

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