Susanne
Wäre? Also gar nicht erst gefragt?
Fakt ist, wenn durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde, dass dies nicht erlaubt ist, dann ist das so. Allerdings muss die Eigentümergemeinschaft Deine Vermieterin darauf aufmerksam machen und die dann Dich. Solange kannst Du ja warten. Du hast einen Vertrag mit Deiner Vm und nicht mit den anderen Eigentümern. Die muss sich allerdings an gefaßte Beschlüsse halten und Dir diesen Sichtschutz verbieten.
kevin1
Wäre? Nein ,ist....
Für sie ist es kein Problem, dass ich Ihn anbringe!!!!
Wenn ich das richtig verstehe, muss sich die Vermieterin an diesen Beschluss halten (obwohl er verfasst wurde, bevor sie Eigentümerin der Wohnung wurde)oder kann sie mir erlauben, den Schutz (es ist nur eine kleine Bambusvorrichtung)anzubringen?
Susanne
Ich bin bei WEG Recht nicht so sicher, aber ich denke, dass sie sich an den Beschluß halten muss. Dafür muss sich aber erst einmal jmd. beschweren, und zwar nicht bei Dir, sondern bei Ihr.
Lass mal, das dauert bekanntlich seine Zeit.