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mirakuka hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin zum 01. August in eine neue Wohnung eingezogen. Schon bei der Wohnungsbesichtigung bemängelt ich einige Kleinigkeiten. Ich würde nun gerne wissen, zu was ich bei Neubezug verpflichtet bin, und was der Vermieter zu tun hat.
1. fehlende Abdeckungen von Steckdosen und Lichtschaltern. Wer zahlt ?
2.veralteter Herdanschluss, Elektriker muss kommen und neuen Anschluss legen.
3. Wände sind neu verputzt worden, jedoch nicht gestrichen. Vermieter verlangt, dass ich das mache. Muss der Vermieter zumindest die Farbe bezahlen ?

Vielen Dank.

1 Kommentar zu „Mängel bei Neueinzug”

forsetis Experte! 19.08.2012 13:15

Wenn Sie bei Einzug, oder besser noch davor, diese Dinge schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten haben, dann wäre der Vermieter zuständig.

Wenn nicht, dann heißt es gemietet wie besichtigt. Und Sie hätten die Ar***karte gezogen.

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