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Untermietzuschlag und Mieterhöhung
Der Untermietzuschlag (§ a.F.) ist nicht Bestandteil des Mietzinses im Sinne des § 2 Miethöhengesetz.
Landgericht München I, Urteil vom 28.07.1999-Aktenzeichen: 14 S 7728/99, WuM 1999, S. 575