Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Untermietzuschlag und Mieterhöhung

Der Untermietzuschlag (§ 549 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F.) ist nicht Bestandteil des Mietzinses im Sinne des § 2 Miethöhengesetz.

Landgericht München I, Urteil vom 28.07.1999-Aktenzeichen: 14 S 7728/99, WuM 1999, S. 575

0 Kommentare zu „Untermietzuschlag und Mieterhöhung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.