Berthelstal 04.12.2009 11:12
Wenn die Tapeten beim Einzug gestrichen waren und Sie diese beim Auszug wieder gestrichen haben, ist Ihre Pflicht erfüllt.
Dem Vermieter müssen Sie keine neuen tapeten an die Wand kleben.
Widersprechen Sie seinem Anliegen schriftlich und schalten Sie notfalls wegen der Kaution einen Anwalt ein.
Lesen Sie ausführlich in : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tapeten.htm
bitteumrat 04.12.2009 14:04
Da kann ich wirklich nur herzhaft drüber Lachen.
Als gelernter Malergeselle mit 25 Jahren Berufserfahrung hab ich von so einer Gebühr noch nie etwas gehört!
Sowas gibt es nicht! Es komtm eher darauf an, wie lange sie in dieser Wohnung gewohnt haben, denn danach richtet sich, ob sie die Räume entsprechend renovieren müssen.