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Clao hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind vor kurzem aus unserer alten Wohnung ausgezogen, in der wir 4 Jahre gelebt haben. Wir haben die Wohnung frisch gestrichen und im guten Zustand übergeben. Nun will der Vermieter von uns eine Tapeten-Abnutzungsgebühr von 250 € haben. Die Wände seien angeblich kurz vor unserem Einzug neu tapeziert worden, was aber nie und nimmer der Fall sein kann!! Die Tapeten waren bei unserem Einzug mehrfach überstrichen, gingen an mehreren Stellen von den Wänden ab, wir hatten soger Probleme mit Schimmel. Die Tapeten sind mindestens 10 Jahre alt! Der Vermieter will uns unsere Kaution nicht wiedergeben, bevor wir diese Gebühr nicht bezahlt haben. Ich möchte diese Gebühr nicht bezahlen, brauche aber irgendetwas rechtliches (Paragraphen), was ich vorweisen kann, falls es zum Rechtstreit kommt.

Vielleicht kann mir jemand helfen und mir ein paar Paragraphen nennen, laut denen ich diese Gebühr nicht bezahlen muss. Beim Mieterbund habe ich bereits nachgefragt. Die wollen mir aber keine Auskunft geben, da ich nicht Mitglied bin.

Ich freue mich über jede Antwort! Danke!
Clao

2 Kommentare zu „Tapeten-Abnutzungsgebühr”

Berthelstal Experte! 04.12.2009 11:12

Wenn die Tapeten beim Einzug gestrichen waren und Sie diese beim Auszug wieder gestrichen haben, ist Ihre Pflicht erfüllt.
Dem Vermieter müssen Sie keine neuen tapeten an die Wand kleben.
Widersprechen Sie seinem Anliegen schriftlich und schalten Sie notfalls wegen der Kaution einen Anwalt ein.

Lesen Sie ausführlich in : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tapeten.htm

bitteumrat Experte! 04.12.2009 14:04

Da kann ich wirklich nur herzhaft drüber Lachen.

Als gelernter Malergeselle mit 25 Jahren Berufserfahrung hab ich von so einer Gebühr noch nie etwas gehört!

Sowas gibt es nicht! Es komtm eher darauf an, wie lange sie in dieser Wohnung gewohnt haben, denn danach richtet sich, ob sie die Räume entsprechend renovieren müssen.

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