Berthelstal 27.07.2011 14:17
http://bundesrecht.juris.de/wovermrg/BJNR017470971.html
Ich würde die Provision für die Garage zurückweisen.
Vereinbart war:
Provison 2,38 x Nettokaltmiete, nicht mehr nicht weniger.
Ansonsten hätte die Garagenmiete ebenfalls in der Form angegeben werden müssen.
Provison 2,38 x Garagenmiete.
Dies ist aber nicht geschehen und demzufolge nicht vereinbart.
Üblich kann vieles sein und auch so erklärt werden.
Ich würde den Ratschlag Ihres Vater folgen.
Gotthilf 27.07.2011 14:24
Üblich ist, dass die gesamte Kaltmiete zur Provisionsberechnung herangezogen wird, also mit Garage. Der Text ist allerdings etwas irreführend.
Es wird aber nicht ausdrücklich betont, dass der Begriff Nettokaltmiete nur für die Kaltmiete der Wohnung verwendet werden darf. Die Kaltmiete der Wohnung plus Garagenmiete ist schließlich keine Warmmiete.
Der Vater ist ja ein cleverer Mensch, nur mit den 3 Mahnungen liegt er falsch. Im Mahnverfahren ist nach BGB nur eine Mahnung vor weiteren rechtlichen Schritten vorgeschrieben. Freundlicherweise werden allerdings häufig mehr als 1 Mahnung verschickt.
Wer sagt denn überhaupt, dass die Maklerin nach erfolgloser Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt?
Sie kann die Sache auch einem Inkassobüro übergeben, das ergibt schon mal Kosten.
Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides kommt es übrigens im weiteren Verlauf zu einer Klage. Wird diese verloren, dann hat man zusätzlich Gerichtskosten und die gegnerischen und eigenen Anwaltskosten am Bein.
Ich schätze die Lage so ein, dass die Sache von der Maklerin gewonnen wird, hierzu auch mein Satz am Eingang, da der Begriff der Nettokaltmiete nicht für die Kaltmiete der Wohnung gepachtet ist.
Also viel Spass.
Wenn man tricksen will, was durchaus erlaubt ist, dann sollte die Sache aber schon glasklar sein, alleine wegen der Kosten.
Bladder 27.07.2011 14:57
Das Exposee wurde für das "gesamte" Angebot erstellt.
Damit erscheint mir völlig klar dass die Garage auch in die Provision eingerechnet wird.