Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
tigaaa hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind gerade dabei eine 2 Zimmer Wohnung anzumieten.
In dem Makler an uns überreichten Exposee, steht folgendes:
Kaltmiete 495€
Nettokaltmiete 495€
Garagenmiete 50€
Provision 2,38 * Nettokaltmiete

Dies ist für uns so zu verstehen:
Die Provision beträgt 2,38 mal die Nettokaltmiete, welche im Exposee mit 495€ angegeben ist, aus die Maus, von Garage, hier, keine Rede!

In der nun vom Makler geschickten Rechnung steht jedoch die Garage ebenfalls mit drauf, dies macht dann immerhin 119€ mehr aus!
Der Makler meinte, dass dies so üblich sei, dass die Garage mit berechnet wird.
Gut, dass ist mir bekannt, es ist möglich die Garagenmiete auch zu berechnen, es geht mir hier aber darum, dass es ursprünglich so nicht offensichtlich war, bzw. ausgeschrieben.

Ich habe mich auch schon bei anderen Angeboten im Internet schlau gemacht, dort z.B. zu finden:
Die Provision umfasst die Nettokaltmiete sowie die Garagenmiete.

Die fällige Provision errechnet sich aus Kalt-, sowie Garagenmiete des Objekts.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn im Supermarkt etwas falsch ( zu gunsten des Käufers) ausgeschildert ist, hat man das Recht, das Produkt für diesen Preis zu bekommen...

Wie meint Ihr sieht die Rechtslage also nun aus, mein Vater meinte wir sollen ihr die Ursprünglich ersichtliche Provision zahlen und abwarten, sowie die evtl. folgenden 3 Mahnungen ignorieren und warten bis ein Zahlungsbefehl vom Gericht kommt und dann überlegen, ob man zahlt, oder widerspruch einlegt

Um Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

3 Kommentare zu „Maklerprovision, wer hat Recht?”

Berthelstal Experte! 27.07.2011 14:17

http://bundesrecht.juris.de/wovermrg/BJNR017470971.html

Ich würde die Provision für die Garage zurückweisen.
Vereinbart war:
Provison 2,38 x Nettokaltmiete, nicht mehr nicht weniger.

Ansonsten hätte die Garagenmiete ebenfalls in der Form angegeben werden müssen.

Provison 2,38 x Garagenmiete.

Dies ist aber nicht geschehen und demzufolge nicht vereinbart.
Üblich kann vieles sein und auch so erklärt werden.
Ich würde den Ratschlag Ihres Vater folgen.

Gotthilf Experte! 27.07.2011 14:24

Üblich ist, dass die gesamte Kaltmiete zur Provisionsberechnung herangezogen wird, also mit Garage. Der Text ist allerdings etwas irreführend.
Es wird aber nicht ausdrücklich betont, dass der Begriff Nettokaltmiete nur für die Kaltmiete der Wohnung verwendet werden darf. Die Kaltmiete der Wohnung plus Garagenmiete ist schließlich keine Warmmiete.

Der Vater ist ja ein cleverer Mensch, nur mit den 3 Mahnungen liegt er falsch. Im Mahnverfahren ist nach BGB nur eine Mahnung vor weiteren rechtlichen Schritten vorgeschrieben. Freundlicherweise werden allerdings häufig mehr als 1 Mahnung verschickt.

Wer sagt denn überhaupt, dass die Maklerin nach erfolgloser Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt?
Sie kann die Sache auch einem Inkassobüro übergeben, das ergibt schon mal Kosten.

Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides kommt es übrigens im weiteren Verlauf zu einer Klage. Wird diese verloren, dann hat man zusätzlich Gerichtskosten und die gegnerischen und eigenen Anwaltskosten am Bein.

Ich schätze die Lage so ein, dass die Sache von der Maklerin gewonnen wird, hierzu auch mein Satz am Eingang, da der Begriff der Nettokaltmiete nicht für die Kaltmiete der Wohnung gepachtet ist.

Also viel Spass.

Wenn man tricksen will, was durchaus erlaubt ist, dann sollte die Sache aber schon glasklar sein, alleine wegen der Kosten.

Bladder Experte! 27.07.2011 14:57

Das Exposee wurde für das "gesamte" Angebot erstellt.
Damit erscheint mir völlig klar dass die Garage auch in die Provision eingerechnet wird.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.