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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin Moin,

Ich habe da zur Zeit leichte Probleme mit meiner Wohnungsabgabe, bzw. mit den Schönheitsreparaturen die ich da noch zu erledigen habe.

Also es fing damit an, das ich erstmal die vorhandene Rauhfaser in der ganzen Wohnung gestrichen hatte, zum Glück (oder Unglück) kam da schon ein Besichtigungstrupp meiner Genossenschaft um die Wohnung zu besichtigen, die meinten das könne so nicht bleiben, da da was gelblich durchschimmert und das würde ich so auch nicht wegbekommen ...

... naja also hab ich dann wieder ganz von vorne angefangen und überall die Tapeten/Rauhfaser entfernt um dann die nackte Wand zu streichen (das ist soweit ich das gelesen habe auch zulässig) ...

... nun kam heute per Zufall mein Hausmeister vorbei und meinte so würde es auch nicht gehen, da die Wand nicht 100% glatt sein (uralte Farbreste, Reste von wandverputzung, dickere farbschicht hinter der Heizung da da immer nur gestrichen aber nie tapeziert wurde, etc) und ich müßte dann eben dafür sorgen das es eine fläche sei, heißt dann wohl also alles neu verputzen oder alles plan schleifen des weiteren monierte er die teilweise kleinen Spalten zwischen den Fussleisten (Holz) und der Wand, bzw. den Türrahmen (Holz) und der Wand und sagte das geht so auch nicht (war bloß die letzten 50 Jahre wohl immer so) und da müßte ich auch was machen, z.B. das alles mit silikon bzw. Acryl schön abschmieren damit das ganze gleichmäßig ist ...

nun meine Frage, ist das was mein Hausmeister da sagt richtig ? bin ich dafür zuständig ? ich hab das leider fast alles so vor 12 Jahren mal übernommen, wohl aus Unwissenheit das es so nicht sein darf Naja vieles sehe ich ja ein, so bin ich immer noch dabei 40 Jahre alte Farbe von den Fliesen zu kratzen, Bohrlöcher der letzten x Mieter und der letzten 50 Jahre dicht zuschmieren (2 Kg Gips sind nicht viel wie ich feststellen musste), aber irgendwo sind ja nun auch mal Grenzen von dem was machbar ist, das Haus in dem meine Wohnung liegt ist ja nun auch nicht mehr das aller neueste (Baujahr Ende der 50er) da hinterlassen die Jahre und Mietzer nun mal ein paar Spuren, die ich nun beseitigen muss ?

Gruß
Hansi

0 Kommentare zu „Hilfe, Schönheitsreparaturen, ist das so rechtens ?”

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