forsetis 04.08.2016 10:49
Sprechen Sie ihre Vermieterin auf diesen Mieterlass an und fordern Sie ihren berechtigten Anteil daran. Wenn das nicht hilft, dann bleibt nur der Weg vor Gericht.
Sollten Sie ein möbliertes Zimmer gemietet haben, ist ihre Kündigungsfrist eh nur längstens 14 Tage, d.h. bis zum 15. des Monats zum Monatsende. Einen Grund zu fristlosen Kündigung kann ich trotz intensiver Suche nicht erkennen.
Pastelnova 04.08.2016 19:28
Super danke!
Dann habe ich noch eine Frage. Bisher hatte ich mit der Hauptmieterin ein freundschaftliches Verhaeltnis, bis sie mir die Nachmietersuche schwer machte und ich erfahren habe, dass sie mir den Mieterlass vorenthalten hat.
Eben wegen unserem freundschaftlichen Verhaeltnis, hielt ich es nicht fuer noetig eine schriftliche Kuendigung zu schreiben. Bekannt war seit Mai, dass ich im August/September ausziehen werde. Vor ein paar Tagen hat sie mir im Streit auf Whatsapp geschrieben, dass ich ich im August raus soll und sie mir eben das Geld zahlt (ich nehme an Kaution und Abschlag). Das wiederum habe ich in meiner Kuendigung vermerkt und schrieb "...wie per Messenger Whatsapp vereinbart zum 31.08.2016". Leider antwortet sie mir nicht, wenn ich sie um die Kuendigungsbestaetigung bitte,
Nun habe ich eine zweite Moeglichkeit. Im Internet habe ich gelesen, das Cannabisanbau, welchen sie mit etwa 12-14 Pflanzen betreibt, ein Grund zur fristlosen Kuendigung ist. Waere es rechtlich ok, noch eine zweite Kuendigung zu schreiben? Und wuerde man argumentieren koennen, dass ich kein Recht darauf habe, weil ich schon ueber ein Jahr mit der Kenntnis hier gewohnt habe (wobei ich bis vor kurzem nicht wusste wieviele Pflanzen es sind). Ausserdem scheint sie gerade dabei, ihre Pflanzen zu ernten, sodass morgen wahrscheinlich nichts mehr im Haus ist.
Vielen vielen Dank nochmal!
forsetis 05.08.2016 09:12
Jetzt mal ganz ehrlich, in welcher Welt lebst du denn? Der Anbau von Cannabis ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des "Gärtners", nicht ein Schlupfloch für die Untermieterin, die aus der Wohnung raus will. Wenn es dich wirklich stört dann geh zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige. Dann dürfte sich das Problem auf andere Art von selbst lösen.
Und merke: Mietverträge können mündlich vereinbart werden, dann gilt das BGB. Sie müssen aber immer schriftlich gekündigt werden und das nach BGB.
Andersen 05.08.2016 23:16
Sie haben auf diesen Nachlaß leider kein Recht. Ihr Vertragsverhältnis haben Sie mit dem Hauptmieter und nicht mit dem Vermieter.