Balkonexperte 24.04.2011 17:33
Kautionssparbuch über 3 Monatsmieten anbieten/hinterlegen.
Niara86 24.04.2011 18:14
Das wird ja sowieso schon gefordert.
Berthelstal 24.04.2011 19:51
Dann starten Sie eine neue Suche!
Bladder 25.04.2011 13:05
§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) 1 Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) 1 Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. 2 Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(3) 1 Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2 Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3 In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4 Sie erhöhen die Sicherheit. 5 Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) 1 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Verlangt der Vermieter mehr, befindet er sich im Unrecht und muss zurückzahlen!
Niara86 25.04.2011 14:50
Eine neue Suche ist einfacher gesagt als getan und kostet eine Menge Geld.
Wäre es denn möglich 4 - 6 Monatsmieten als Kaution zu hinlegen, damit man die Elternbürgschaft sozusagen gleich mitbezahlt? Ich mein wenn mir Vermieter wegen nicht regelmäßigen Einkommen keine Wohnung geben wollen, müsste man das doch über Geld regeln können oder muss es da unbedingt die für mich unerreichbare Elternbürgschaft sein?