Berthelstal 29.08.2009 14:46
Wenn Ihnnen der Stellpaltz vermietet wurde ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand erantwortlich und hat für die Freihaltung von umgebenden Grüngut zu sorgen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Wenn Sie mit ihm darüber nicht reden wollen, bleibt Ihnen nur der kostenintensive anwaltliche Rechtsweg.
Berthelstal 29.08.2009 14:48
Entschuldigung, nun ohne Fehler:
Wenn Ihnen der Stellplatz vermietet wurde ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und hat für die Freihaltung von umgebenden Grüngut zu sorgen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Wenn Sie mit ihm darüber nicht reden wollen, bleibt Ihnen nur der kostenintensive anwaltliche Rechtsweg.
vyking 29.08.2009 21:23
Wir sind auch immer noch im Streit um die Nebenkosten, insbesondere Gartenpflege vom Jahr 2007.
Soso, dann wirds wohl auch dieses mal einen Einspruch unsererseits geben.
Er ist wohl auch der Meinung, es wäre umständlich bis unmöglich die einzelnen Parkplätze von Grün frei zu halten weil bei den Parrallelparkplätzen einzelne von Eigentumswohnungen belegt sind.
Und die müssen sich ja deshalb selber kümmern.