Balkonexperte 01.09.2011 19:47
Wer solche Mietverträge abschließt ist nicht von dieser Welt!
Legen Sie den Vertrag einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor, bei so viel Naivität kann kein Forum helfen.
Übrigens, Kaltwasserzähler für jede Wohnung müssen nicht in allen Bundesländern installiert sein.
Bladder 02.09.2011 08:45
§ 556 Abs.3 BGB und die Heizkostenverordnung sind unbedingt zu beachten.
Was der Vermieter möchte oder nicht, könnte ihm möglicherweise ein Richter nahe bringen.
Ohne nähere Information ist allerdings auch nur zu sagen, dass m.E. diese Abmachung unwirksam ist, wenn sie darauf abzielt, keine Abrechnung machen zu müssen.