Susanne
Selbstverständlich darfst auch Du die Wohnung kündigen, aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die dann durchaus vor der Dir vorliegenden Kündigungsfrist enden kann.
Alles andere wäre sicherlich Verhandlungssache mit dem Vermieter, der Vermieter muss[/b:fffdd] Dich aber nicht vor Ablauf Deiner Frist aus dem MV entlassen, wenn dies nicht mit seinen Plänen vereinbar ist.