Susanne
Das ist tatsächlich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Du bist an den Vertrag gebunden, es sei denn:
1. Du bittest Deinen Vermieter schriftlich um Untervermietung und eine schriftliche Zustimmung. Falls der VM nicht zustimmt, darfst Du ausserordentlich kündigen, stimmt er zu, kannst Du die Wohnung immerhin untervermieten, bis Du ordentlich kündigen kannst.
2. Du bekommst eine Mieterhöhung, dann kannst Du ausserordentlich kündigen.
3. Der Vermieter meldet eine Modernisierung an, dann kannst Du auch ausserordentlich kündigen.
Der vereinbarte Kündigungsverzicht gilt nur für die ordentliche, nicht aber für die ausserordentliche Kündigung für o.g. Gründe.