Der_Mario
Wenn im Mietvertrag Posten für die Nebenkosten genannt sind (also kein Verweis auf ein Gesetz), dann ist diese Auflistung abschließend, das heißt, dass keine sonstigen Kosten abgerechnet werden dürfen!
Meganemanie
und was heißt das jetzt genau?
Der_Mario
Wenn im Mietvertrag eine Regelung über Betriebskosten getroffen wurde, muss dort genau aufgeführt sein, welche Posten abgerechnet werden dürfen. Allerdings dürfen nur solche Posten abgerechnet werden, die nach § 2 der Betriebskostenverordnung (http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html[/url:41ff1]) zulässig sind.
Alles, was nicht genannt ist, darf nicht als Neben- oder Betriebskosten abgerechnet werden.
Wenn also im Mietvertrag unter Nebenkosten der Punkt "Hauswart" aufgeführt ist, dürfen natürlich auch Kosten für einen Hausmeister abgerechnet werden. Allerdings dürfen keine Fantasiebeträge abgerechnet werden, sondern es müssen belegbare Kosten sein. Wenn Du also Zweifel an der Höhe der Beträge hast, hast Du das Recht auf Belegeinsicht bei deinem Vermieter.
Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, geht es wohl auch darum, dass ein neuer Hausmeister beauftragt wurde.
Es gibt für den Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das bedeutet, dass Preise verglichen werden müssen! Ob das hier geschehen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.