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mirjamv hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin ganz neu hier und hab etwas auf dem Herzen. Ich bin hauptmieter und vermiete das 2 zimmer meiner wohnung unter. (sozusagen eine wg). Jetzt habe ich folgendes problem: Der mietvertrag wurde zum 15.februar 2012 abgeschlossen und ist auf 3 monate befristet. unterschieben hat mein untermieter ihn am 1.3.2012 (Das einzugsdatum 15.2.2012 ist jedoch vermerkt) fest standen 280 eur miete monatlich immer zum 1 ten und 335 eur kaution. Es musste zum 25. 2.2012 (da er gesagt hat er hat am 23.2.2012 zahltag) 140 eur (eine halbe monatsmiete für den monat februar) +335 eur kaution bezahlt werden. Das ist nicht erfolgt. ich habe ihn angerufen usw. er ist nicht in der wohnung erschienen. Dann kam er am 3.3.2012 (währenddessen wurde auch schon die miete für den monat märz nicht gezahlt) und ich habe ihm 10 tage frist gegeben. Nach 20 Tagen hat er mir die kaution überwiesen aber keine der beiden offenstehenden mieten! Jetzt ist schon bald april und ich weis das er auch diesen Monat nicht zahlen wird. ich habe Ihm eine fristlose kündigung geschickt, aber er ist ja nicht in der Wohnung und an das telefon geht er auch nicht. nur per facebook antwortet er mir. Ich habe Ihm geschrieben das er bitte bis zum 31.3.2012 die Schlüssel abgeben soll und sein zimmer räumen soll (er hat sogar schäden an den möbeln hinterlassen!!!)
Daraufhin sagt er:
hey hab heute mit meinem anwalt gesprochen und der sagt das der vertrag rechtsgültig ist da beide parteien ihn unterschrieben haben und es keine rechtliche fristsetzung zur rückgabe des vertrages gibt desshalb sehe ich mich auch nicht gezwungen die sachen bis sa wegzuräumen
mit lieben grüßen

Das soll doch wohl ein Witz sein!
ich habe Ihm die fristlose Kündigung nochmals per facebook als pdf geschickt.
Jedoch bin ich Ratlos! ich habe schon eine neue Mitbewohnerin für den 1 April gefunden. Kann ich einfach seine Sachen in den Keller stellen?
Es gibt noch ein problem: anscheinend habe ich einen fehler gemacht ich hatte 2 mietverträge ausgedruckt jedoch musste ich handschriftlich die nebenkosten usw eintragen. ich habe mich anscheinend bei einem (seinem) mietvertrag vertahn (wirklich ein versehen!!! ich hatte schon so viele untermieter da habe ich mich vertahn) In meinem Mietvertrag stehen 280 EUR miete und in seinem mietvertrag 305 EUR miete. So hat er es mir per facebook geschrieben:- nachvollziehen kann ich das leider nicht.
Helft mir bitte!! was kann ich jetzt tun? Ich schreibe meine abschlussprüfungen, bin in einem totalen stress und einer finanziellen notlage!
Liebe Grüße

Mirjam

3 Kommentare zu „Mieter zahlt nicht und möchte nicht ausziehen”

Berthelstal Experte! 29.03.2012 06:48

Wenn Sie die Kündigung gefacebookelt haben ist diese ungültig. Mit rechtlichen Dingen spasst man nicht.

forsetis Experte! 29.03.2012 11:23

Sie können über Facebook z.B. einen Heiratsantrag versenden, aber die Kündigung einer Wohnung/eines Zimmers bedarf noch immer der Schriftform. Und das heißt mit einer Unterschrift.

mirjamv 29.03.2012 22:52

Hallo, danke für eure antworten. Ich habe die kündigung auch unterschrieben an seine zimmertür geklebt schon seid einigen tagen mit zeugen und fotos davon gemacht. Jedoch ist er seid über 2 wochen nichtmehr hier erschienen.

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