Susanne
Für die Abrechnung ist der Zeitpunkt des Auszugs irrelevant, es gilt immer das Wirtschaftsjahr, dass i.d.R. dem Kalenderjahr entspricht.
Demnach zahlst Du für Januar und Februar 2/12 aller[/b:d1342] Kosten, die im gesamten[/b:d1342] Wirtschaftsjahr angefallen sind. Für die Frist gilt daher auch das Ende des Wirtschaftsjahrs, entspricht dem auf der Abrechnung eingetragenen Abrechnungszeitraum.
krausste
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Ist echt toll, dass es Menschen gibt, die so hilfsbereit sind <!-- s --><!-- s -->