Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Miteinander,
wir wohnen seit 4 jahren in einer Staatsbedienstetenwohnung und ziehen im Juli aus.
Lt. Mietvertag müssen wir die Wohnung in bestimmten Zeitabständen die Schöhnheitsreparaturen ausführen.
Lt. Mietvertrag müssen wir die Küche und das Bad alle drei jahre und die übrigen Räume alle fünf Jahre streichen. Nachdem wir die Wohnung bei Einzug nicht frisch gestrichen übernommen haben (leider wurde dies im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt), haben wir nach einer Mietdauer von
zwei Jahren die Wohnung nochmals neu in pastellfarbig gestrichen.
Lt. Mietvertrag sind die "Dekorationsarbeiten" in möglichst hellen und neutralen Farben auszuführen.
Bei Auszug haben wir lt. Mietvertrag, unbeschadet der Verpflichtungen der Schöhnheitsreparaturen die Wohnung geräumt, sauber und ordnungsgemäß zu übergeben. Von einem Neuanstrich der Wände ist dort keine Rede.
Nun meine Frage:
Was kann ich unter der Def. "helle und neutrale Farben" verstehen?
Sind dies nur weiße Wände?
Müssen wir zwangsläufig die Wände wieder weiss streichen, obwohl wir die Frist für Anstriche eingehalten haben?
Vielen Dank für die Infos!!
schöne Grüße aus Bayern
martina