Berthelstal 07.01.2010 19:15
Wenn Sie hier gelesen haben, ist die Frage beantwortet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm#mk1
lost_in_law 08.01.2010 14:38
(Vorab erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!)
Ansonsten hatte ich sämtliche Rechtsvorschriften im Internet bereits recherchiert. Dennoch ist das Mietrechtslexikon hier zu allgemein gefasst, weil es sich nicht auf konkrete Gesetze beruft. Daher ist die Mieterhöhung über 20% nur dann unzulässig, wenn gleichzeitig ein Mangel an günstigerem vergleichbarem Wohnraum vorliegt. Und wie das genau festzustellen oder zu beweisen ist, weiss ich nicht. Falls Sie dazu noch Genaueres wissen, wäre ich Ihnen sehr dankbar!