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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ist das Kinderzimmer einer Mietwohnung mit Schadstoffen belastet, so kann der Mieter fristlos kündigen. Das Recht darauf ist nach Auskunft der Arag Versicherungen in Düsseldorf daran gebunden, ob eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit nachgewiesen werden kann. <br />
Ist ein Kinderzimmer betroffen, werde jedoch grundsätzlich von einer solchen erheblichen Belastung ausgegangen. Schließlich sei bei Kindern die Schwelle zur Beeinträchtigung der Gesundheit als besonders niedrig einzustufen. <br />
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Weiter weist das Unternehmen unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Lübeck darauf hin, dass das Recht auf fristlose Kündigung auch dann noch besteht, wenn der Mieter einige Monate abgewartet hat (Az.: 6 S 2/00). Im konkreten Fall hatte ein Mieter erst gekündigt, als die Konzentration der Schadstoffe nach einer Sanierung bereits zurückging. Als Argument führte er an, er habe zuvor - bei hoher Schadstoffkonzentration - auf die Sanierung warten müssen. Das Gericht wies die Klage des Vermieters mit der Begründung ab, einem Mieter sei eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen. <br />
Quelle:KSTA
Stichwörter: schadstoff + kinderzimmer

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