Susanne
Kommt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wurde ggf. ein Umlageschlüssel für die Grundsteuer vereinbart?
Wenn vereinbart wurde, dass die Mieter des Hauses auch die gesamte Grundsteuer tragen müssen,ist alles andere wohl unerheblich.
madeleinefelina
Es steht unter Nebenkosten nur Grundsteuer, mehr nicht.
Susanne
Dann solltest Du Dich auf u.g. Paragraphen berufen. Da in Deinem Mietvertrag kein Umlageschlüssel festgelegt ist und nichts anderes vereinbart ist, ist Dein Anteil nach der Wohnfläche umzulegen. Das würde ich dem VM vorlegen.
§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.
madeleinefelina
Also könnte man die Fläche der Garagen dann abziehen? Was ist mit dem Hof, den sie mitbenutzt?
Susanne
Nach dem genannten § gilt eindeutig nur die Wohnfläche!
Ist die im Mietvertrag angegeben?
Zur Wohnfläche gehört auch nicht die Nutzfläche. Über wieviel qm ist denn die Rechnung ausgestellt?
madeleinefelina
Oh mann, die RG ist für das riesige Grundstück...im Mietvertrag steht 130 qm angegeben. in der Abrechnung steht aber 80,99 Messbetrag, B, Hebesatz 390vH.
Also wie rechnet man das aus???
madeleinefelina
Das ist der Grundsteuerbescheid der Stadt und da ist nur ein Mesbetrag für Haus und Grundstück festgelegt. Wir haben hier ein Einfamilienhaus mit Grundstück und Garten gemietet. Sie hat aber noch die zwei Garagen auf dem Grundstück, nutzt es so schon mit. Im Mietvertrag steht nur 130 qm Wohnfläche und dass wir den Garten pflegen müssen. Unter Nebenkosten steht Grundsteuer. Ich weiss auch nicht wie sich der Messbetrag zusammensetzt.
Susanne
Steht in der Rechnung keine Angabe zu den Quadratmetern???
Rechnung geht folgendermassen:
Rechnungssumme geteilt durch Gesamtquadratmeter der Rechnung mal qm DEINER Wohnfläche!
Falls nichts über die Gesamtqm in der Rechnung steht, muss der VM die Gesamtqm angeben.