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madeleinefelina hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe ein Problem.
heute kam meine Vermieterin mit der Grundsteuerabrechnung für unser angemietetes Haus. Wir sollen 315 EUR für 2007 nachzahlen. Es steht im Mietvertrag, dass wir Grundsteuer zu zahlen haben. Nun meine Frage: Die Vermieterin nutzt weiterhin zwei große Garagen auf dem grundstück und die große Zufahrt. Die Garagen hat sie nicht mitvermietet. Müssen wir trotzdem die ganze Grundsteuer zahlen und dann auch noch in einem Betrag. Sie zahlt nämlich vierteljährlich für beide Häuser. Wir sollen aber sofort die 315 EUR begleichen..und dann noch in einem betrag!!!
Was darf ich für die Garagen und den Hof abziehen? oder gilt das gar nicht?

Danke für die Antworten....

Ich hoffe, ihr helft mir bald!!!!!!!!!!!
Stichwörter: grundsteuer + mieter + vermieter

8 Kommentare zu „Grundsteuer in einem Betrag? Mieter nutzt Grundstück anteilig mit!”

Susanne Experte!

Kommt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wurde ggf. ein Umlageschlüssel für die Grundsteuer vereinbart?
Wenn vereinbart wurde, dass die Mieter des Hauses auch die gesamte Grundsteuer tragen müssen,ist alles andere wohl unerheblich.

madeleinefelina

Es steht unter Nebenkosten nur Grundsteuer, mehr nicht.

Susanne Experte!

Dann solltest Du Dich auf u.g. Paragraphen berufen. Da in Deinem Mietvertrag kein Umlageschlüssel festgelegt ist und nichts anderes vereinbart ist, ist Dein Anteil nach der Wohnfläche umzulegen. Das würde ich dem VM vorlegen.


§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

madeleinefelina

Also könnte man die Fläche der Garagen dann abziehen? Was ist mit dem Hof, den sie mitbenutzt?

Susanne Experte!

Nach dem genannten § gilt eindeutig nur die Wohnfläche!
Ist die im Mietvertrag angegeben?
Zur Wohnfläche gehört auch nicht die Nutzfläche. Über wieviel qm ist denn die Rechnung ausgestellt?

madeleinefelina

Oh mann, die RG ist für das riesige Grundstück...im Mietvertrag steht 130 qm angegeben. in der Abrechnung steht aber 80,99 Messbetrag, B, Hebesatz 390vH.
Also wie rechnet man das aus???

madeleinefelina

Das ist der Grundsteuerbescheid der Stadt und da ist nur ein Mesbetrag für Haus und Grundstück festgelegt. Wir haben hier ein Einfamilienhaus mit Grundstück und Garten gemietet. Sie hat aber noch die zwei Garagen auf dem Grundstück, nutzt es so schon mit. Im Mietvertrag steht nur 130 qm Wohnfläche und dass wir den Garten pflegen müssen. Unter Nebenkosten steht Grundsteuer. Ich weiss auch nicht wie sich der Messbetrag zusammensetzt.

Susanne Experte!

Steht in der Rechnung keine Angabe zu den Quadratmetern???
Rechnung geht folgendermassen:
Rechnungssumme geteilt durch Gesamtquadratmeter der Rechnung mal qm DEINER Wohnfläche!
Falls nichts über die Gesamtqm in der Rechnung steht, muss der VM die Gesamtqm angeben.

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