Focx 19.11.2009 15:24
...Der derzeitige Mieter zieht zum 1.Dezember aus und wohnte nicht mal ein Jahr in der Wohnung. Darf es sein, dass der Mieter so viel Miete draufknallen darf?
Berthelstal 19.11.2009 15:45
Das darf er natürlich nicht beim Altmieter. Aber bei Ihnen als Neumieter darf er soviel draufhauen, wie es der Mietspiegel hergibt.
Focx 19.11.2009 15:58
Mhhh okay verstehe. Danke für die schnelle Antwort.
Also anscheinend sind es die Nebenkosten die sich erhöht haben?! 290€ kalt und dann 90€ Nebenkosten. Beim Vormieter waren es nur 40€ Nebenkosten.
Der Vermieter muss mir doch am Ende des Jahres nachweisen, dass das mit den Nebenkosten stimmt oder? Wenn ich soviel wie der Vormieter verbauchen würde, sind dann die Nebenkosten fast die Gleichen wie bei ihm?
Doer darf man auch einfach die Stromgebühr erhöhen usw.?
Danke danke für euer Wissen!
edy 19.11.2009 18:28
Hallo Focx ,
Der Vermieter darf natürlich nur die Kosten
weitergeben, die Ihm selbst in Rechnung
gestellt werden.Er darf also nicht auf
Strom usw.einen Aufschlag erheben.
lg
edy
Focx 19.11.2009 18:47
Danke euch, das hat mir sehr geholfen!
Berthelstal 19.11.2009 18:49
So langsam wird ein Schuh draus.
Das sich die Nebenkosten erhöht haben ist möglich. Der Vermieter erhöht damit auch die monatliche Vorauszahlung. Das ist ganz korrekt.
Sie bekommen nach den Abrechnungszeitraum eine Rechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten und Ihre Vorauszahlungen werden dabei berücksichtigt. Nebenkosten sind im eigentlichen Sinne nur ein Durchläufer.
Das mit der Stromgebühr verstehe ich allerdings nicht.