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Vermieter haftet für Müllgebühren
Ist der Mieter nicht in der Lage, die Müllgebühren aufzubringen, kann sich die Gemeinde an den Vermieter halten. Keinesfalls - so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Urteilsbegründung - darf die Allgemeinheit mit dem Gebührenausfall belastet werden.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
12 A 10107/02
Hausbesitzer Zeitung, Heft 20/2002, Seite 14