Balkonexperte 07.03.2011 12:42
1. Ihr Vermieter hätte den Verbrauch der verschiedenen Mieter individuell erfassen und abrechnen müssen.
2. Schauen Sie in die www.heizkostenverordnung.de , dort lesen Sie, dass nur in dem Fall, in dem eine Erfassung technisch nicht möglich ist, eine Verteilung nach % möglich ist.
3. Lesen Sie §12 der HkVO und kürzen Sie die Abrechnung um 15%
devil88 07.03.2011 12:59
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Frage hätte ich noch. In der Heizkostenverordnung wird davon ausgegangen, dass die Aufteilung nach qm geschieht. Somit hat man dann zumindest eine Fixe Belastung von der man 15% abziehen kann. Dies ist allerdings hier nicht der Fall, da der Vermieter die drei Parteien in eine von Ihm eingeschätzte Prozentzahl unterteilt. Wie würden Sie diesen Fall einschätzen? Mein Problem ist, dass ich ja die 15% von meinem Mietanteil abziehen muss und genau bei meinem Mietanteil fühle ich mich ungerecht behandelt.