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devil88 hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
meine Heizkostenabrechnung hat sich dieses Jahr extrem erhöht. Ich habe im Jahr 2009 550€ zahlen müssen und jetzt für das Jahr 2010 1250€. Ist diese Preiserhöhung alleine mit dem kalten Winter und den steigenden Ölpreisen zu erklären?
Außerdem habe ich noch ein paar allgemeine Fragen zu meiner Abrechnung. Es handelt sich um ein Dreiparteienhaus. Die weiteren Parteien sind eine Autowerkstatt und ein Tankstellenverkaufsraum. Die Abrechnung wird nur in Prozent unterteilt, das heißt Tankstelle 15%, Werkstatt 60% und meine Wohnung 25%. Meine Wohnung hat zwar 75qm, ich heize aber grundsätzlich nur das Wohnzimmer und da dieser Raum abgetrennt war, ging wenig Wärme verloren. Weiterhin gehe ich arbeiten und studiere dabei noch, bin daher so gut wie nie zuhause. Die Heizperioden hielt mein Vermieter genaustens ein, so dass unnötig heizen fast nicht möglich war. Meine Frage daher, ist es gerechtfertigt so eine Aufteilung vorzunehmen. Nach meinen Recherchen ist der Vermieter verpflichtet eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorzunehmen. Ist das so korrekt? Und wenn ja was hat das jetzt für Konsequenzen für meine Abrechnung? Lohnt es sich, sich jetzt bei einem Mieterbund anzumelden, obwohl man bei der Rechtsschutz dann 3 Monate Wartezeit hat? Was mich weiterhin sehr misstrauisch stimmt ist, dass nach Abzug meiner Vorzahlungen eine Restschuld von 403€ besteht. Da ich mitterweile ausgezogen bin wurde diese Restschuld mit meiner Kaution von 402€ inkl. Zinsen verrechnet. Ich kann irgendwie nicht glauben, dass das ein dummer Zufall ist, dass die beiden Zahlen nahezu identisch sind. Davon abgesehen, darf der Vermieter meine Kaution damit verrechnen?

Schon im Voraus vielen Dank für eure Antworten...

...Jetzt sind die Studiengebühren abgeschafft worden, da wird man dann an anderer Stelle abgezockt!

Schöne Grüße

devil88

2 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung”

Balkonexperte Experte! 07.03.2011 12:42

1. Ihr Vermieter hätte den Verbrauch der verschiedenen Mieter individuell erfassen und abrechnen müssen.

2. Schauen Sie in die www.heizkostenverordnung.de , dort lesen Sie, dass nur in dem Fall, in dem eine Erfassung technisch nicht möglich ist, eine Verteilung nach % möglich ist.

3. Lesen Sie §12 der HkVO und kürzen Sie die Abrechnung um 15%

devil88 07.03.2011 12:59

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Frage hätte ich noch. In der Heizkostenverordnung wird davon ausgegangen, dass die Aufteilung nach qm geschieht. Somit hat man dann zumindest eine Fixe Belastung von der man 15% abziehen kann. Dies ist allerdings hier nicht der Fall, da der Vermieter die drei Parteien in eine von Ihm eingeschätzte Prozentzahl unterteilt. Wie würden Sie diesen Fall einschätzen? Mein Problem ist, dass ich ja die 15% von meinem Mietanteil abziehen muss und genau bei meinem Mietanteil fühle ich mich ungerecht behandelt.

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