Susanne
Ich würde raten, einen Arzt aufzusuchen. Der muss schriftlich attestieren, dass durch die Störung der Nachtruhe schon körperliche und psychische Schäden eingetreten sind und die Gesundheit gefährdet ist.
Lärm macht halt krank-
Eine fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung ist auf jeden Fall möglich, zur Untermauerung natürlich mit dem Attest. Ist aber kein Garant dafür, dass der VM Widerspruch einlegt.
Milezz
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber ausziehen kann sie dennoch schonmal ja? Wir wollen unbedingt heute den neuen Mietvertrag unterschreiben.
Eine Frage noch, diese 2 Jahre, sind die gültig oder nichtig, unter dem Aspekt, dass die evtl. wussten, wie laut es dort ist?
Susanne
Naja, ausziehen kann man immer-man ist ja nicht verpflichtet in einer gemieteten Wohnung auch zu wohnen. Inwiefern unter diesen Aspekten eine fristlose Kündigung möglich ist, kann Dir nur ein Anwalt rechtssicher beantworten. Das geht auch online mit geringem Einsatz bei http://www.frag-einen-anwalt.de[/url:e1e6b]
Der 2 jährige Ausschluss einer gegenseitigen Kündigung bezieht sich nur auf die ordentliche Kündigungsfrist, ausserordentlich fristlos kann immer gekündigt werden, z.B. bei
Modernisierungsankündigung
Mieterhöhung
Verweigerung der Untervermietung.
Fällt die Antwort des Anwalts negativ aus, kannst Du den Vermieter schriftlich um Zustimmung zur Untervermietung bitten.
Wird diese verweigert, kannst Du fristgerecht kündigen, wird dem zugestimmt, kannst Du die Wohnung bis zum Ende der 2 jährigen Frist untervermieten.