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hallo,
in meiner Einbauküche, die Teil des Mietverhältnisses ist, ist beim E-Herd die Oberhitze defekt. Ich habe das dem Vermieter gemeldet, womit er mir heute schriftlich mitteilte das laut Mietvertrag Kleinstreparaturen bis zu 95 Euro von mir selbst zu tragen seien. (steht wirklich drin)
Allerdings wohne ich in der Wohnung noch nichtmal ein Jahr.
Gibt es da irgendeine Chance so etwas wie Garantie für den Herd geltend zu machen ?
(überspitzt - was würde passieren wenn der Herd zwei Wochen nach Einzug austeigen würde?)
Robert