Fressbaeckchen
Hallo Sandra!
Dein Vater kann jederzeit innerhalb der Frist das Erbe ausschlagen und braucht dann für gar nichts einstehen!!! Auch wenn nur Schulden da sind!
Die Ausschlagung sollte er schnellstens beim Nachlaßgericht erklären!
EDIT: gem § 1953 BGB erbt dann der nächstrangige Erbe - das könntest du sein - also müsstest dann auch du das Erbe ausschlagen. Die Frist ist 6 Wochen.
Ralf
LonlyAmazone
Besten dank für den Tipp. Eine Frage hätte ich dennoch, wenn mein Pa das Erbe ausschlägt, Bekomm ich dann eine neue frist von 6 Wochen?? Oder gelten die 6 Wochen bei mir genauso wie bei meinem Vater: Mit Bekanntgabe?? Weil dann kann ich am besten direkt mit meinem Vater zusammen dahin gehen und es zusammen abschlagen, wenn ich die gleiche frist habe wie er? Wie ist das mit meiner kleinen Schwester? Ist 18, Schülerin und wohnt bei meinen Eltern zu hause?? Muss sie auch ausschlagen? Weil die gebühren dafür so viel kosten? Muss sie ob wohl sie schülerin ist das auch bezahlen??
Lieben Gruss SANDR
Fressbaeckchen
Hallo Sandra!
Soweit ich mich erinnern kann, beginnt die Frist von 6 Wochen dann zu laufen, wenn das Erbe "anfällt" - das geschieht für dich erst, wenn dein Vater es ausschlägt. Ihr könnte in diesem Fall aber ohne Weiteres geimeinsam zum Nachlaßgericht gehen, erst schlägt dein Vater aus, dann du. Deine Schwester übrigens ebenso. Angenommen ihr wart die beiden einzigen Enkel(-innen), dann werdet ihr durch Erbausschlagung eures Vaters alleinige Erben zu gleichen Teilen (außer es ist noch eine Witwe da!).
ÃœBRIGENS: Solltest du selbst schon Mutter sein, so wird durch deine Ausschlagung dein Kind Erbe - also in dem Fall daran denken!!
Was das an Gebühren kostet weiß ich nicht - aber so wild kann es nicht sein.
Ralf
LonlyAmazone
Hallo Ralf,
besten Dank nochmal für den Tipp. Damit hast du uns
echt geholfen!! Vielen besten Dank auch von meinem
Vater.
Gruss SANDR
Fressbaeckchen
Gerne, bittesehr <!-- s --><!-- s -->
Wenn noch Fragen auftauchen sollten, kannst du mir gerne auch eine PN oder Mail schreiben.
Noch einmal zur Klarstellung: Die Erbausschlagung ist allumfassend, d. h. man hat also Sohn dann z. B. auch keinerlei Pflichten aus dem Mietvertrag (man ist quasi nicht existent in dieser Sache) - allerdings hat man natürlich nicht einmal das Anrecht auf das kleinste Erinnerungsstück. Bei den hier geschilderten Problemen sollte das aber sekundär sein.
Viel Erfolg - vielleicht berichtest du ja wie es gelaufen ist!
Ralf
LonlyAmazone
Ja, werde ich machen!! Als mein Opa noch lebte, hatten wir schon einen großteil von ihm bekommen. Das reicht auf jedenfall.
Alles was in der Wohnung ist kann auch drinbleiben. Ich hoffe es klappt alles so wie es sein soll. Ps. habe noch keine Kinder <!-- s --><!-- s -->
Gruss SANDR
LonlyAmazone
So, mein Vater hat das Erbe ausgeschlagen. Ich habe noch keine weitere Nachricht bekommen. Werde aber nächste woche zum Amtegericht gehen und mal nachfragen wie das ist mit meinem Vater, oder ob man warten muss bis man nachricht bekommt?? Besten Dank auf jedenfall nochmal.