joey
Hi,
verstehe nicht, warum du deinem Vermieter überhaupt Bescheid
gibst, es handelt sich hierbei doch nicht um eine Untervermietung.
Soll heissen, das geht den nichts an, ergo an der Miete kann sich
nichts ändern, du hast ausserdem einen Vertrag
Gehe davon aus dass die Wohnung nicht beim Vermieter in
Untermiete ist
rhw
Hallo,
der Einzug des Lebensabschnittsgefährten ist nach Ansicht einiger Gerichte tatsächlich doch dem Vermieter bekannt zu geben, man hat i. d. R. allerdings auch Anspruch auf Zustimmung des Vermieters ...
Mieterhöhung aus diesem Anlass dürfte wohl nicht durchsetzbar sein, gute Karten, da das ja offensichtlich in direktem Zusammenhang mit dem Einzug der Freundin gefordert wurde. Auch gibt es eindeutige rechtliche Anforderungen an die Form von Mieterhöhungsbegehren.
Erhöhung der NK-Vorauszahlung könnte sinnvoll sein, allerdings kann der Mieter hier auch eine andere (angemessene) Höhe der Vorauszahlungen durchsetzen.
MfG
rhw