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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich wohne seit ungefähr 10 Monaten in einer 90qm großen Wohnung. Nun möchte meine Freundin bei mir einziehen.
Der Vermieter hatte dem auch zugestimmt. Gestern habe ich nun ein Schreiben bekommen, in dem der Vermieter dem Einzug meiner Freundin zustimmt und gleichzeitig vorschlägt die Miete um 80€ zu erhöhen. Die Erhöhung teilt sich in 30€ Miete und 50€ Nebenkosten.
Dass sich die Nebenkosten bei einer zusätzlichen Person im Haushalt erhöhen ist klar. Aber was ist mit der Mieterhöhung in Höhe von 30€ (immerhin 360€ pro Jahr!!!)???
Ist eine Mieterhöhung beim Einzug des Lebensabschnittsgefährten zulässing???

Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.
Gruß
ChrisTian
Stichwörter: freundin + mieterhöhung + einzug

2 Kommentare zu „Mieterhöhung bei Einzug der Freundin????”

joey

Hi,

verstehe nicht, warum du deinem Vermieter überhaupt Bescheid
gibst, es handelt sich hierbei doch nicht um eine Untervermietung.
Soll heissen, das geht den nichts an, ergo an der Miete kann sich
nichts ändern, du hast ausserdem einen Vertrag

Gehe davon aus dass die Wohnung nicht beim Vermieter in
Untermiete ist

rhw Experte!

Hallo,

der Einzug des Lebensabschnittsgefährten ist nach Ansicht einiger Gerichte tatsächlich doch dem Vermieter bekannt zu geben, man hat i. d. R. allerdings auch Anspruch auf Zustimmung des Vermieters ...

Mieterhöhung aus diesem Anlass dürfte wohl nicht durchsetzbar sein, gute Karten, da das ja offensichtlich in direktem Zusammenhang mit dem Einzug der Freundin gefordert wurde. Auch gibt es eindeutige rechtliche Anforderungen an die Form von Mieterhöhungsbegehren.

Erhöhung der NK-Vorauszahlung könnte sinnvoll sein, allerdings kann der Mieter hier auch eine andere (angemessene) Höhe der Vorauszahlungen durchsetzen.

MfG
rhw

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