Susanne
Darf er, aber nicht alle Kosten. Die Kosten, die eine Instandhaltung gekostet hätte, muss er vor der Umlage abziehen, denn Instandhaltungskosten sind nicht vom Mieter zu tragen. Er hat aber ein defektes Gerät ausgetauscht und nicht ein funktionierendes!
Weiterhin sollte aber abgeklärt werden, ob eine Holzpelletsheizung eine Modernisierung ist.
Ein Umstieg auf Öl oder Erdgas wäre hier eine Modernisierung, das ist von den Gerichten anerkannt, obwohl Holzpellets sicherlich für die Heizkosten inzwischen die preiswertere Lösung ist.
Da es sich bestimmt um eine erhebliche Mieterhöhung handeln wird, sollte hier mal der Fachanwalt zur Beratung aufgesucht werden.
Eine Modernisierungserhöhung ist aber auch ohne Ankündigung möglich, es verschiebt sich nur der Termin der Wirksamkeit um bis zu 6 Monate.