Curzon
Meiner Meinung nach ist diese Klausel nicht unwirksam! Ich denke, du musst dir die Mühe machen und die Decken wieder weißen!
Balou1
habe mich im Netz ein wenig umgeschaut: so wie es aussieht sind die beiden Klauseln nichtig.
Einmal wegen BGH AZ: VIII ZR 335/02 vom 21. August 2003:
Doppelte Renovierungspflicht
Zweitens: BGH v. 28.4.2004 – VIII ZR 230/03: starre Renovierungsfristen.
Gast
ganz genau so ist es